Rechtsextremismus

Klar Position beziehen

12. November 2018 Personalrat, Dienststelle
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Quelle: pixabay

Auch in Dienststellen sind rechtspopulistische Einstellungen ein wachsendes Problem. Im Interview mit der Fachzeitschrift »Der Personalrat« 11/2018 erklärt Yvonne Fegert, wie rassistisches Verhalten daherkommt und was der Personalrat auch in den eigenen Reihen dagegen tun kann.

Kollegin Fegert, werden rechtsextreme und rassistische Positionen auch in Personalvertretungen salonfähig?

Ein klares Nein. Dennoch hört man das Unsagbare immer häufiger. Damit meine ich Äußerungen der Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit sowie nationalsozialistisches Gedankengut. Rechte Positionen befeuern Ängste; Abgehängte werden instrumentalisiert. Eine Verbesserung der sozialen Lage ist nicht intendiert. Dies steht fundamental gegen die Arbeit der Personalräte.


Wie zeigt sich rassistisches und rechtsextremes Verhalten im Gremium oder in der Dienststelle?

Es zeigt sich darin, dass Unzufriedenheitsäußerungen öfter mit Lösungsvorschlägen verknüpft werden, die ihr Ziel in der Diskriminierung anderer haben. Dabei wird zusätzlich versucht, mit der Art des Sprechens Zustimmung zu provozieren beziehungsweise die Richtigkeit der Diskriminierung einzufordern. Populistische Vorurteile, Klischees und Frames werden hierbei effekthaschend eingesetzt.


Wie kann ein Personalratsmitglied in der konkreten Situation gut reagieren?

Die Vorurteile und Ressentiments aufdecken, die Frames entlarven. Position beziehen für die Grund- und Menschenrechte. Haltung zeigen und damit beweisen, dass er oder sie als Personalratsmitglied und Mensch auf der Basis von Art. 1 GG weder rassistisches noch allgemein diskriminierendes Verhalten duldet – geschweige denn unterstützt. Denn: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.«


Was kann der Personalrat grundsätzlich tun?

Grundsätzlich gilt: Menschenverachtende Aussagen und rechte Gesinnung haben nichts in der Dienststelle oder im Personalrat verloren. Der Gesetzgeber hat den Personalrat mit Rechten ausgestattet, gegen rechtsextreme Äußerungen und Handlungen vorzugehen. Wenn Personalratsmitglieder sich grob diskriminierend verhalten, können der Personalrat, die zuständige Gewerkschaft oder der Arbeitgeber den Ausschluss beantragen. Richtig ist und kann nur sein: Den Rücken gerade machen für die Würde des Menschen, Grenzen setzen, sich empören, die Stimme erheben und vor allem für gute Arbeit und gute Gehälter sorgen. Hier kommt den Personalräten wie den Gewerkschaften eine federführende Rolle in der Gesellschaft und dem öffentlichen Dienst zu.


Und wie ist rechten Tendenzen und diskriminierendem Verhalten in der Dienststelle präventiv entgegenzuwirken?

Klar Stellung beziehen; auch da, wo es weh tut. Die Interessen derer schützen, die sich ansonsten gegen jegliche Form neoliberalen und nationalkonservativen Denkens und vor allem Handelns alleine nicht wehren können. Vor allem aber sollte der Personalrat bei jeder Gelegenheit zeigen, dass er gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist. Hier denke ich an Aktionen des Personalrats in der Dienststelle. Schön wäre auch eine spezielle Zertifizierung der »Behörde gegen Rassismus«. Das wäre ein Signal für alle und eine Ermutigung.


Yvonne Fegert ist Bildungsreferentin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.

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