Kollision mit Hund als Wegeunfall

Darum geht es
Der Arbeitnehmer war nach der Kollision mit dem Hund von den Freunden des Hundehalters massiv bedrängt und angegriffen worden. Auch sein Auto wurde beschädigt. Die Angriffe setzen sich fort, nachdem er bei einer nahegelegenen Tankstelle Schutz gesucht hatte.
Nach dem Gutachten eines Psychologen leidet der Arbeitnehmer seitdem an Ängsten und anderen psychischen Störungen, die auf den Unfall und die spätere Bedrohung zurückzuführen seien.
Die zuständige Berufsgenossenschaft wollte keinen Arbeitsunfall anerkennen. Sie führte an, der direkte Heimweg sei unterbrochen worden, weil der Arbeitnehmer nach dem Unfall eine Tankstelle aufgesucht habe.
Das sagt das Gericht
Das sah das Sozialgericht (SG) Dresden anders und entschied, dass ein versicherter Arbeitsunfall vorliegt. Der unfallversicherungsrechtliche Schutz sei durch das Verlassen des unmittelbaren Weges und das Aufsuchen der Tankstelle nicht entfallen.
Denn auch diese eingeschobene Verrichtung (Flucht zur Tankstelle) habe in einem inneren Zusammenhang mit dem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versicherten Heimweg gestanden. Zu diesem Zeitpunkt sei der Arbeitnehmer weiterhin bedroht worden. Er habe Schutz gesucht und die Polizei verständigen wollen, um den Heimweg überhaupt fortsetzen zu können.
Gegen den Gerichtsbescheid des SG Dresden kann die Berufsgenossenschaft noch Berufung einlegen.
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Quelle
Aktenzeichen S 5 U 232/20