Betriebliches Eingliederungsmanagement

Kommunikative Kompetenzen im BEM

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Quelle: © Syda Productions / Foto Dollar Club

Wie eine erfolgreiche Gesprächsführung im Eingliederungsmanagement mit vorausschauender Planung und guter Struktur gelingt, erläutern Werner Feldes und Katharina Homann-Kramer in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 7-8/2021.

Wird zu einem Informationsgespräch im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingeladen, kommt es oft zu solchen Situationen: »Der Arbeitgeber hat mich zum Gespräch eingeladen, es geht um meine Krankheit, ich möchte da nicht hin, da soll ich dann alles über mich preisgeben und man will mich doch nur unter Druck setzen und loswerden«. Dies sind Aussagen, die betriebliche Interessenvertreter:innen häufig hören. Viele Arbeitnehmer:innen haben Angst vor einer krankheitsbedingten Kündigung und sehen in einer Einladung zum Gespräch den Anfang einer solchen Gefahr.

Wo Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen solche Gefahren erkennen, ist besondere Aufmerksamkeit bei der Vorbereitung und Gestaltung eingliederungsfördernder Gespräche geboten. Schließlich geht es um starke Rechtsansprüche, die langzeiterkrankten Beschäftigten aus dem Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX zustehen. Ansprüche auf Arbeitsplatzerhalt, die gerade jetzt in Sars-Covid-Krisenzeiten besonders wichtig sind. Damit steht fest: Bei BEM-Gesprächen handelt es sich um anspruchsvolle Gespräche in unterschiedlichen betrieblichen Gesprächskontexten, die sorgfältig geplant, geführt und reflektiert werden müssen.

Das Besondere in BEM-Gesprächssituationen

Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen berichten inzwischen unisono darüber, dass das BEM-Aufkommen in den Unternehmen in zunehmendem Maße ihre Tages- und Wochenplanung mitbestimmt und strukturiert. Ihre Erfahrungen zeigen darüber hinaus, dass das besondere Momentum von BEM-Gesprächssituationen darin besteht, dass sie mit mehreren Schutz- und Gestaltungsaufgaben gleichzeitig umgehen müssen. Im Einzelnen sind das: 

  • Die BEM-Gestaltungsaufgabe: Interessenvertreter:innen führen als einzelne oder im Team BEM-Gespräche, um für Beschäftigte mit unterschiedlichem Leistungsvermögen adäquate und langfristige Eingliederungslösungen zu erarbeiten.
  • Die BEM-Überwachungsaufgabe: Interessenvertreter:innen müssen in jedem Einzelfall die Einhaltung der Vorgaben des gesetzlich regulierten Suchprozesses BEM bzw. der Regularien von BEM-Vereinbarungen lückenlos überwachen.
  • Die BEM-Förderaufgabe: Langzeiterkrankte Beschäftigten sind selten mit dem BEM-Verfahren vertraut. Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen fördern daher in den Gesprächen die Verfahrens-, Teilhabe- und Selbstbestimmungskompetenz der Betroffenen.
  • Die BEM-Beratungsaufgabe: Manche BEM-Berechtigte erleben ihre Langzeiterkrankung nicht nur als vorübergehende Gesundheitskrise, sondern als Lebens- und Berufskrise. Insbesondere bei in-stabiler Arbeits- und Leistungsfähigkeit und prekären beruflichen Zukunftsperspektiven entsteht die Aufgaben psychosozialer Gesundheits- und Qualifizierungsberatung.
  • Die BEM-Beschäftigungssicherungsaufgabe: Gegenüber Personalverantwortlichen, die in BEM-Gesprächen keine nachhaltigen Arbeitsplatzgestaltungs- und Gesundheitsfördermaßnahmen zulassen, müssen Interessenvertreter:innen robust die Beschäftigungssicherungsziele des Verfahrens einfordern und die Betroffenen im Konflikt unterstützen.

Die kommunikative Kompetenz der Interessenvertreter:innen wird somit – neben arbeitspolitisch-fachlichen Fähigkeiten – zu einem entscheidenden Mittel, um im BEM-Prozess erfolgreich zu sein. Es gilt, eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der eingliederungsrelevante Informationen ge-sammelt werden können, mit denen ein individueller Maßnahmenplan und eine gute Umsetzung im Betrieb erfolgen können. BEM-Berater:innen brauchen erstens eine Grundhaltung, – einen »inneren Gesprächskompass« –, der es ihnen ermöglicht, in einer vertrauensvollen Beratungsbeziehung mit den Betroffenen die Fäden in der Hand zu behalten und den BEM-Gesprächen eine konstruktive Richtung zu geben. Zweitens benötigen sie weitgehende Kompetenzen in der Gesprächsführung. Um hier Fehler zu vermeiden, ist ein Gesprächsleitfaden – ein »äußerer Gesprächskompass« – für den gesamten BEM-Prozess unerlässlich.

Eine Checkliste zum Ablauf eines BEM-Gesprächs und was es noch zu beachten gilt, finden Sie in der AiB 7-8/2021 im Beitrag Kommunikative Kompetenzen im BEM ab Seite 18.

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