Kostenübernahme des Arbeitgebers bei Homeoffice

Die erste wichtige Frage ist, was unter Homeoffice überhaupt zu verstehen ist. Der Begriff taucht in keinem Arbeitsgesetz auf und muss für betriebliche Regelungen unbedingt definiert werden.
Abgrenzung Homeoffice und Telearbeit
Gesetzlich geregelt ist die sogenannte Telearbeit. Telearbeitsplätze sind demnach vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Für diese Telearbeitsplätze trägt der Arbeitgeber die Verantwortung und die Kosten.
Solche echten Telearbeitsplätze sind in der Praxis aber sehr selten. Das »Homeoffice« besteht im besten Fall oft aus dem privaten Schreibtisch der Beschäftigten in deren Arbeitszimmer, oft eher der Arbeitsecke.
Rechtlich gesehen liegt dann kein Telearbeitsplatz vor, sondern eine Lösung, die in den Bereich des mobilen Arbeitens fällt. Dieses mobile Arbeiten ist derzeit als solches gesetzlich leider gar nicht geregelt.
Wofür der Arbeitgeber verantwortlich ist
Beschäftigte sind deshalb aber noch lange nicht vogelfrei. Egal ob im Betrieb, beim Kunden oder auf der Baustelle, beim mobilen Arbeiten im Café oder eben im häuslichen Bereich: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für die Einhaltung der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Deshalb gelten die grundlegenden Regelungen des Gesundheitsschutzes – seien es Anforderungen an die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes oder die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes – auch im »Homeoffice« genauso wie im Betrieb.
Ebenso wie niemand ohne entsprechende vertragliche Grundlage gegen seinen Willen gezwungen werden kann, den eigenen Computer oder gar Schreibtisch mit ins Büro zu bringen, um dort zu arbeiten, können die Beschäftigten auch nicht gezwungen werden, ihr privates Eigentum dem Arbeitgeber für die Arbeit im Homeoffice zur Verfügung zu stellen.
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