Kündigung wegen Austritts aus der katholischen Kirche

Das ist der Fall
Geklagt hat eine Hebamme. Sie war bereits bis 2014 in dem katholischen Krankenhaus tätig, damals noch als Mitglied der katholischen Kirche, aus der sie dann austrat. Nach einer Zeit der Selbständigkeit bewarb sie sich 2019 wieder bei demselben Krankenhaus. Bei dem Einstellungsgespräch wurde ihre Zugehörigkeit zur katholischen Kirche nicht thematisiert. Im Personalfragebogen gab die Hebamme an, aus der katholischen Kirche ausgetreten zu sein. Der Arbeitsvertrag wurde geschlossen.
Ungleichbehandlung mit anderen Mitarbeitern?
Das Krankenhaus versuchte nun, die Hebamme wieder zum Kircheneintritt zu bewegen. Ohne Erfolg. Daraufhin kündigte die Klinik den Arbeitsvertrag wieder – obwohl dort auch Beschäftigte sind, die ebenfalls nicht katholisch sind, aber anders als die Hebamme auch noch nie waren.
Das BAG möchte vom EuGH dabei wissen, ob eine Ungleichbehandlung der Hebamme mit anderen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vorliegt, die ebenfalls nicht katholisch sind, aber auch niemals waren. Der Fall geht nochmal an das BAG zurück, sobald der EuGH entschieden hat. Das kann mehrere Monate dauern.
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Quelle
Aktenzeichen 2 AZR 130/21 (A)