Künstliche Intelligenz auf Verbrecherjagd

Künstliche Intelligenz ist längst fester Bestandteil der Compliance und der Cyber-Sicherheit in Unternehmen und Behörden. Sie ist beim Erkennen von Anomalien und Bedrohungen in den Tiefen von Netzwerken und Datenbergen mittlerweile uns Menschen voraus. Die Qualität ihrer Resultate übertrumpft unsere bei weitem.
Und Künstliche Intelligenz lernt ständig dazu – auch Dinge, an die zuvor so noch gar nicht gedacht wurde. Sie ist aber auch in der Lage, eigene Schlüsse daraus zu ziehen. Sie bedarf daher der Regelung. Schließlich sind beim Bewerten der Ergebnisse auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Entscheidungen müssen am Ende uns Menschen überlassen bleiben. Deshalb sind den durchaus beeindruckenden Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz von Arbeitgebern, Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen effektive Schutzmechanismen zur Seite zu stellen.
»Petzen« – aber richtig
Das gilt übrigens auch für ganz analoge Hilfsmittel der Compliance-Organisation, um zu schauen, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Zum Beispiel Whistleblower-Hotlines. Diese können ebenfalls massiv in die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingreifen. Die Belegschaftsvertretung hat deshalb bei solchen firmeninternen Warnsystemen besonders auf den Schutz der Beschäftigten zu achten. Heikel daran ist, dass sie auf jeden Fall für den Schutz des Meldenden, aber auch den des Gemeldeten zu sorgen hat.
Mehr Informationen
Mehr lesen Sie im Titelthema der »Computer und Arbeit« 2/2019:
- Andreas Höpken, Bedrohungen auf der Spur, in: CuA 2/2019, 8 ff.
- Jochen Brandt, »Üb’ immer Treu und Redlichkeit« / »Petzen« – aber richtig, in: CuA 2/2019, 13 ff.
Jetzt 2 Ausgaben gratis testen und im Online-Archiv sofort auf alle Ausgaben zugreifen!
© bund-verlag.de (ol)