Betriebliche Ordnung - Der DGB-Rechtsschutz kommentiert

Mitbestimmung bei Informationsveranstaltungen des Arbeitgebers

23. September 2014

Führt der Arbeitgeber im Betrieb in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen durch, in denen er Hintergrundwissen über das Unternehmen vermitteln, wirtschaftliche Zusammenhänge aufzeigen und unternehmerische Entscheidungen transparent machen möchte, besteht kein Mitbestimmungsrecht der Gesamtvertretung nach § 77 Abs. 1 Nr. 1 TV-PV, der inhaltlich § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG entspricht.

Orientierungssatz des Gerichts)

Quelle:

BAG, Beschluss vom 15. 04. 2014
Aktenzeichen 1 ABR 85/12

Folgen für die Praxis

Anmerkung von Carsten Schuld, DGB Rechtsschutz GmbH

Ein großes deutsches Luftfahrtunternehmen führte eine Veranstaltungsreihe durch unter der Bezeichnung »Dialogforum«. Hier wurden Themen wie die Lufthansa im Wettbewerb, Auslandsstrategie der Lufthansa, Inhalte des Konzerntarifvertrags Cockpit, Maßnahmen der Treibstoffreduzierung, Strategie der Lufthansa Cargo, Vergütung & Mehr sowie Germanwings behandelt. Zu den Veranstaltungen waren alle Cockpitmitarbeiter eingeladen. Die Teilnahme war freiwillig, aber vom Unternehmen sehr erwünscht.

Die Gesamtvertretung der Beschäftigten verlangte ein Mitbestimmungsrecht bei diesen Veranstaltungen. Die dort behandelten Themen beträfen das Ordnungsverhalten und nicht das Arbeitsverhalten der Cockpitmitarbeiter. Das Führen eines Flugzeugs stehe in keinem Zusammenhang mit den Themen der Veranstaltung. Das Unternehmen behauptete dagegen, die vermittelten Inhalte würden die Hauptleistungspflichten der Piloten und Ingenieure betreffen und nicht die Ordnung im Betrieb.

Das Bundesarbeitsgericht gibt keiner der beiden Seiten Recht. Bei dem »Dialogforum« handele es sich nach Ansicht des BAG um eine allgemeine Informationsveranstaltung des Unternehmens. Es solle den Cockpitmitarbeitern Hintergrundwissen über das Unternehmen vermittelt werden. Damit sei zwar nicht die Arbeitsleistung, aber auch nicht das Ordnungsverhalten im Betrieb betroffen.

Auch das Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von innerbetrieblichen Fortbildungsmaßnahmen sei nicht berührt. Dies setze voraus, dass das Unternehmen in systematischer, lehrplanartiger Weise Kenntnisse und Erfahrungen vermittle. Dies sei aber beim
»Dialogforum« nicht der Fall.

Nach dem BAG steht es Arbeitgebern danach frei, Diskussionsforen und ähnliches mit Beschäftigten zu organisieren, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Die Grenze zur mitbestimmungspflichtigen Fortbildung ist dabei aber fließend. 


Lesetipp der AiB-Redaktion
Zur Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Ordnung: »Grenzen der Macht« von Christopher Koll in »Arbeitsrecht im Betrieb« 10/2014, S. 10-14.

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