Corona

Leistungen zur Rehabilitation für Long-COVID Erkrankte

05. Juli 2021 Corona, COVID-19, Rehabilitation
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Quelle: © benjaminnolte / Foto Dollar Club

Menschen, die an COVID-19 erkrankt sind, können auch nach der überstandenen Infektion an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden, dem sog. Long-COVID oder auch Post-COVID-Syndrom. Bei gefährdeter oder geminderter Erwerbsfähigkeit durch Long-COVID bieten sich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an.

Haus- und Fachärzte sowie Post COVID-Ambulanzen können die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger anregen. Betroffene können verschiedene Maßnahmen und Anlaufstellen in Anspruch nehmen.

Wer ist zuständig?

Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und der Aufgabe des jeweiligen Trägers. Die Rehabilitationsträger und weitere Einrichtungen, bieten auf ihren Webseiten weiterführende Informationen an.

  • Ist durch die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit der Versicherten gefährdet, bietet die Deutsche Rentenversicherung passende Rehabilitationsleistungen und auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Weitere Informationen gibt es hier: »Reha nach Corona: Schneller zurück ins Leben mit einer Reha der Deutschen Rentenversicherung.«
  • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger (z. B. die Rentenversicherung) zuständig ist. Wie Sie auch mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder ins Berufsleben zurückkehren können, erfahren Sie auf der Internetseite der BA.
  • Personen, bei denen die Erkrankung an COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wurde, können sich an ihren Durchgangsarzt oder direkt an ihren Unfallversicherungsträger wenden, wenn sie Bedarf an Rehabilitationsleistungen haben. Die sogenannten BG-Kliniken bieten als medizinische Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung weitere Informationen: Post-COVID-Programm und Post-COVID-Check: Hilfe bei COVID-19-Folgen.
  • Für Personen, die nicht im Erwerbsleben stehen, ist Ihre Krankenversicherung für medizinische Reha-Leistungen zuständig.

Reha-Angebote und weitere Informationen

Grundsätzlich ist es möglich, sich die Klinik für die Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selber auszusuchen. Um sich über die zahlreichen zur Verfügung stehenden Einrichtungen und ihre Angebote zu informieren, kann das Reha-Einrichtungsverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. helfen.

Quelle:

Meldung des BMAS vom 2.7.2021

© bund-verlag.de (ls)

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