Mitbestimmung

Mehr Betriebsräte braucht das Land

14. Februar 2020
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Quelle: © Gina Sanders / Foto Dollar Club

Seit hundert Jahren gibt es Betriebsräte. Ein Grund zum Feiern? Gewiss! Aber die Mehrzahl der Beschäftigten arbeitet in Betrieben ohne Betriebsrat. Daran sollte sich etwas ändern. Unser Experte Prof. Dr. Wolfgang Däubler liefert in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 2/2020 Anregungen, wie sich die Lage verbessern ließe.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhebt jedes Jahr von 16.000 repräsentativ ausgewählten Betrieben zahlreiche Daten. Zu diesen gehört auch die Existenz von Betriebsräten in der Privatwirtschaft. Dabei werden ausschließlich Betriebe mit mindestens fünf Beschäftigten betrachtet, weil nur dort ein Betriebsrat errichtet werden kann.

Im Jahre 2018 hatten im Westen lediglich 9 Prozent, im Osten 10 Prozent aller erfassten Betriebe einen Betriebsrat. In mehr als 90 Prozent der unter das BetrVG fallenden Betriebe stand das Gesetz auf dem Papier – erfahrungsgemäß besonders häufig in Kleinbetrieben zwischen 5 und 50 Beschäftigten. Je größer der Betrieb, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betriebsrat existiert. Deshalb werden insgesamt 41 Prozent der unter das Gesetz fallenden Arbeitnehmer von einem Betriebsrat vertreten. Dieses Ergebnis ist weniger schockierend. Allerdings bleibt der Betriebsrat ein Minderheitsphänomen.

Der in den letzten zwanzig Jahren zu beobachtende Trend ist wenig ermutigend. Die Zahl der Betriebe mit Betriebsrat lag im Jahr 2000 in West und Ost bei 12 Prozent und fiel unter Schwankungen auf das heutige Niveau.

Wo liegen die Ursachen?

Offiziell wird die Betriebsverfassung auch von der Arbeitgeberseite nicht in Frage gestellt. Dies kommt im Bericht einer gemeinsamen Kommission von BDA (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände) und BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) zum Ausdruck, der im November 2004 veröffentlicht wurde und der sich noch heute auf der Website der BDA befindet.

Zwischen der offiziellen Akzeptanz der Betriebsverfassung und dem Verhalten mancher Arbeitgeber in der Praxis besteht ersichtlich ein Widerspruch. Dass Betriebsräte dem Arbeitgeber Kosten verursachen und dass sie die Autorität des Unternehmers erschüttern können, genügt als Erklärung offensichtlich nicht: Dies war auch zu besseren Zeiten so. Soweit man dies aufgrund betriebssoziologischer Untersuchungen und vieler Erfahrungen beurteilen kann, gibt es sehr unterschiedliche Hindernisse:

  • Sich für die Gründung eines Betriebsrats zu engagieren, kann mit hohen Risiken verbunden sein. Immer wieder hört man von Kündigungen, die zu einem Zeitpunkt ausgesprochen werden, bevor der Schutz der Initiatoren und Wahlvorstandsmitglieder greift. Der Rechtsweg ist langwierig und führt meist zu Abfindungen. Doch es muss gar nicht zu Kündigungen kommen: Wer im Betrieb aufsteigen oder eine interessante Arbeit bekommen will, steht in der Gefahr, seine Chancen kaputt zu machen.
  • Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht über die Lohnhöhe und die Dauer der Arbeitszeit. Gibt es – wie häufig – insoweit Probleme, können die Skeptiker unschwer sagen: »Euer Betriebsrat bringt doch auch nichts«. Das ist zwar zu kurz gedacht, weil ein einmal bestehender Betriebsrat auch weitere Schritte wie Gewerkschaftsbeitritt und Einbeziehung in den Flächentarif wahrscheinlicher macht, aber für viele Beschäftigte wird der Einwand plausibel sein.
  • Eine Betriebsratswahl in die Wege zu leiten und durchzuführen, setzt ein hohes Maß an Sachkunde und Engagement voraus; eine gewisse Begabung für bürokratische Vorgänge sollte bei den unmittelbar Beteiligten, insbesondere bei den Mitgliedern des Wahlvorstands hinzukommen. Auch dies stellt ein nicht unbeträchtliches Hindernis dar.
  • Auf die Wahl eines Betriebsrats wird weiter dann verzichtet, wenn die Beschäftigten mit den betrieblichen Verhältnissen und den Umgangsformen einigermaßen zufrieden sind. Der »Chef« hat ein offenes Ohr und Verständnis für persönliche Wünsche. Könnte man diese Situation nicht sogar in Gefahr bringen, wenn man einen Betriebsrat wählen würde?
  • Neben der »aufgeklärten« Betriebsleitung kann es auch den Fall geben, dass ein beträchtlicher Teil der Belegschaft aus gesuchten Fachleuten besteht. Sie besitzen im betrieblichen Alltag eine starke Stellung, was eine ordentliche Bezahlung zur Folge hat. Auf ihre Wünsche, etwa in Bezug auf die Arbeitszeit, wird im Rahmen des Möglichen eingegangen. Wer nicht zu diesen Privilegierten gehört, hat meist nicht die Kraft, von sich aus eine Betriebsratswahl zu initiieren.
  • Manchmal gibt es anstelle des Betriebsrats andere Vertretungsorgane, die als Belegschaftssprecher oder Vertrauensrat bezeichnet werden. Da sie im Konfliktsfall faktisch nichts durchsetzen können, sind sie keine wirkliche Alternative zu einem Betriebsrat und deshalb nur ein relativ geringes Hindernis gegen eine Wahl.

Wie man diesen Hindernissen begegnet und wie digitale Technik das Wahlverfahren vereinfachen kann, erfahren Sie im Beitrag von Wolfgang Däubler »Mehr Betriebsräte braucht das Land«, »Arbeitsrecht im Betrieb« 2/2020 ab Seite 17.

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