Tarifverhandlungen

Mehr Geld im Öffentlichen Dienst

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Quelle: stockWERK_Dollarphotoclub

Ringen um jedes Detail und im Ergebnis Verbesserungen für Beschäftigte mit unteren und mittleren Einkommen: So lautet das Fazit der abgeschlossenen Verhandlungsrunde im Öffentlichen Dienst. Man habe das Maximum rausgeholt, heißt es von Gewerkschaftsseite. Wie das aussieht, lesen Sie hier.

Eine lineare Erhöhung des Tariflohns, die Angleichung der Arbeitszeiten Ost und West sowie eine einmalige Corona-Sonderzahlung sind die Kernpunkte des Abschlusses, den die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion in der Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2020 für die rund die 2,3 Millionen  Beschäftigten erreicht haben. Mehr war nicht drin, lautet das übereinstimmende Fazit der Gewerkschaftsseite, die jedoch einige positive Aspekte betont: In besonders wichtigen Bereichen seien laut ver.di Chef und Verhandlungsführer Frank Werneke ein maßgeschneidertes Ergebnis erreicht worden.

Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Stufen

Die Tarifeinigung für die Beschäftigten von Bund und Kommunen sieht folgende Gehaltsentwicklung vor:

Eine Erhöhung m 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, zum 1. April 2021 erhöht. Zum 1. April 2022 eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent. Azubis, Dual Studierende und Praktikanten bekommen ab den beiden Terminen jeweils 25 Euro mehr. Zugleich wird die Jahressonderzahlung für die Einkommensgruppen 1 bis 8 auf 84,51 Prozent und damit um fünf Prozentpunkte angehoben. Damit komme ein Beschäftigter der Müllabfuhr mit einem derzeitigen Monatseinkommen von 2822,87 Euro ab April 2022 101,71 Euro mehr.

Eine gestaffelten Corona-Prämie wird im Jahr 2020 ausgezahlt. Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten einmalig 600 Euro, in den Entgeltgruppen 9a bis 12 400 Euro und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 einmalig 300 Euro. Auszubildende, Dual Studierende und Praktikanten bekommen einmalig 225 Euro, Azubis von Kommunen 200 Euro. Diese Prämie ist steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die Beschäftigten damit den Gesamtbetrag von 1500 Euro für Corona-Zulagen nicht überschreiten.

Pflegeberufe gesondert geregelt

Wichtig: Beschäftigte in Pflegeberufen erhalten gesonderte Erhöhungen und Zusatzleistungen. Ab März 2021 wird eine Pflegezulage von 70 Euro gezahlt, die ein Jahr später auf 120 Euro erhöht wird. Die Zulage in der Intensivmedizin wird auf 100 Euro monatlich erhöht, die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich. In den Betreuungseinrichtungen wie Altenheimen wird die Pflegezulage mit einem Plus von 25 Euro auf Gleichstand mit den kommunalen Krankenhäusern gebracht. Eine Pflegefachkraft im Krankenhaus, die derzeit noch ein Einkommen von 3.539,56 Euro im Monat hat, wird zukünftig einschließlich aller vereinbarten Zulagen bis zu 300 Euro mehr verdienen, teilt ver.di mit.

Ärzte in den Gesundheitsämtern erhalten ab März 2021 eine Zulage von 300 Euro monatlich. Beschäftigte, die in einer Gesundheitsbehörde überwiegend bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt waren, haben zwei Jahre lang für jeden entsprechenden Monat Anspruch auf eine Sonderprämie von 50 Euro.

Die Arbeitgeber hätten den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht, bilanzierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach.

Angleichung der Arbeitszeit erreicht und Abgruppierungen verhindert

Bei der Arbeitszeit wurde eine schrittweise Angleichung von Ost und West vereinbart: Anfang 2022 sinkt die Arbeitszeit für Beschäftigte im Osten des Landes im ersten Schritt um eine halbe Stunde. Ab dem 1. Januar 2023 arbeiten die Beschäftigten im Osten eine Stunde weniger und mit 39 Stunden genau so lang wie die Beschäftigten im Westen.

Verhindert haben die Gewerkschaften die von Arbeitgeberseite geforderten Abgruppierungen in vielen Bereichen, durch die Beschäftigte schlechter bezahlt worden wären als bisher – auch das ein Erfolg, wie die Gewerkschaftsseite betont.

Die Gewerkschaftsseite erwartet, dass der Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.

© bund-verlag.de (mst)

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