Geld

Mindestlohn bringt mehr in die Haushaltskasse

18. August 2025
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Quelle: weyo_Dollarphotoclub

Wer Mindestlohn bezieht, ist finanziell besser aufgestellt als mit Bürgergeld. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung. Im Durchschnitt liegt der Vorteil bei mehreren hundert Euro im Monat – abhängig von der familiären Konstellation.

Der neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge liegt der Einkommensvorteil bei 557 Euro monatlich für eine alleinstehende Person, die Vollzeit mit Mindestlohn arbeitet.

Eine alleinerziehende Person mit einem Kind hat bei Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn 749 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug.

Ein Paar mit zwei Kindern und einer oder einem in Vollzeit mit Mindestlohn Beschäftigten hat ein Plus von 660 Euro.

In Ostdeutschland inklusive Berlin ist der Lohnabstand etwas größer als im Westen. Bei einer alleinstehenden Person sind es beispielsweise durchschnittlich 570 Euro im Osten gegenüber 549 Euro im Westen.

Die Studie zeigt auch, dass die Sozialleistungen beim Mindestllohnbezug greifen: Mit Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werde verhindert, dass Menschen, die in Beschäftigung stehen, überhaupt auf die Grundsicherung angewiesen seien. Die Hinzuverdienstregelungen im Sozialgesetzbuch II stellten zudem sicher, dass auch Menschen, die Bürgergeld beziehen, bei Erwerbstätigkeit stets mehr Einkommen zur Verfügung haben als ohne eine Beschäftigung.

Nach einer Beispielsrechnung des WSI erhält eine alleinstehende Person als Mindestlohnempfänger*in, die 38,19 Stunden pro Woche arbeitet, einen Bruttomonatslohn von 2121,58 Euro. Davon bleiben nach Abzug von Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträgen 1546 Euro. Zusammen mit 26 Euro Wohngeld, auf die im Beispielfall im Bundesdurchschnitt Anspruch besteht, ergibt sich ein verfügbares Einkommen in Höhe von 1572 Euro.

Wenn die Person Bürgergeld bezieht, stehen ihr 563 Euro Regelbedarf und bei gleicher Miete 451,73 Euro für die Unterkunft, also in Summe 1015 Euro zu. Der Lohnabstand beträgt damit 557 Euro. Nach Abzug des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro bleibe eine Differenz von deutlich über 500 Euro, heißt es in einer Mitteilung zur Studie.

Den geringsten Abstand zwischen Mindestlohn und Bürgergeld haben die WSI-Forschenden dort festegstellt, wo die Mietpreise besonders hoch sind, also etwa in München oder Hamburg. Hier sei die Politik in der Pflicht, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 

Die vollständige Publikation finden Sie hier

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 13.8.2025

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