So bestimmen Sie beim digitalen Büro mit

Die Digitalisierung der Bürotätigkeiten stellt hohe Anforderungen an Betriebsräte. Es kommt vor, dass ihre Mitbestimmungsrechte direkt missachtet werden, wenn beispielsweise firmeninterne soziale Netzwerke oder neue IT-Tools zum Austausch zwischen verschiedenen Arbeitsgruppen ohne Beachtung der Mitbestimmung eingeführt werden.
In anderen Fällen werden Betriebsräte frühzeitig einbezogen, aber es fällt ihnen schwer, die Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation zu regeln, weil die technikbegeisterten Betriebsratsmitglieder in den IT-Ausschüssen oft nicht für arbeitsorganisatorische Fragen zuständig sind. Obendrein ändern sich auch die Anforderungen und Möglichkeiten, die eigene Betriebsratsarbeit zu gestalten. Beispielsweis kann durch den Einsatz von elektronischen Signaturen in E-Mails die Arbeit vereinfacht werden.
Die Digitalisierung sollte daher immer als Querschnittsthema betrachtet werden, das sich neben dem Datenschutz auch auf Qualifizierung/Weiterbildung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Entgeltfragen und weitere Mitbestimmungsthemen auswirkt.
Wo ansetzen?
Auf der ganz praktischen betriebspolitischen Ebene stellt sich für viele Betriebsräte die Frage, wo sie ansetzen sollen. Ist es für konzerngebundene Betriebe die Ebene des Konzern- oder Gesamtbetriebsrats? Wie können die dortigen Vorgaben und Arbeitsergebnisse auf der betrieblichen Ebene umgesetzt werden? Soll ein eigenständiger Fachausschuss zu Digitalisierung gegründet werden oder kann das Thema in den bestehenden Ausschüssen vernetzt bearbeitet werden? Und nicht zuletzt geht es darum, wie die Überlegungen in praktikable Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden können. Die Antworten auf diese Fragen können nur und müssen betrieblich ausgehandelt werden. Eine einfache Antwort darauf ist nicht möglich.
Bestandsaufnahme durch den Betriebsrat
Betriebsräte benötigen zunächst eine eigene Bestandsaufnahme der neuen IT-Anwendungen, die bereits weitgehend Bestandteil der täglichen Arbeit sind. Dabei geht es zum Beispiel darum, genau zu analysieren, welche IT-Anwendungen im Betrieb genutzt werden und welche Regelungen zur Unterstützung der Beschäftigten gebraucht werden.
Zum Beispiel bei Kommunikationsplattformen und betrieblicher Social Media sind das Zugriffsberechtigungen, Zugangsmöglichkeiten, Möglichkeiten, um damit die Arbeitsbedingungen zu bewerten (»Stressbarometer«), beim elektronischen Workflow sind Leistungsdefinition, Planzeiten und Verhaltenskontrolle zu analysieren.
Belastungen abbauen und Rationalisierung begrenzen
Belastungen durch den Einsatz von immer mehr und immer schneller wechselnden IT-Anwendungen sollten verhindert oder zumindest verringert werden. Bei der Einführung von neuen Programmen wünschen sich viele Beschäftigte mehr Unterstützung und (individuelle) Anpassung. Es kann daher sinnvoll sein, Regelungen zu vereinbaren, die für Entlastung bei der Einführung neuer IT-Anwendungen sorgen (Arbeitszeit, Schulungen, Unterstützung, Software-Ergonomie etc.) und individuelle Anpassungen ermöglichen.
In vielen Unternehmen werden Bürotätigkeiten im Bereich Sachbearbeitung/kaufmännische Tätigkeiten erst standardisiert, danach digitalisiert und anschließend nach außen vergeben. Diese Strategien können Beschäftigungsverluste zur Folge haben. Der Betriebsrat sollte sich vorrangig einen Überblick über die tatsächliche Verbreitung im Betrieb verschaffen und dann mögliche begrenzende Regelungen entwickeln.
Welche rechtlichen Ansatzpunkte sich der Betriebsrat zunutze machen kann und wie er die Beschäftigten erfolgreich beteiligt, erfahren Sie in dem Beitrag von Bettina Seibold und Dagmar Bürkardt in ihrem Beitrag »Digitales Büro: Ein Thema für Betriebsräte« AiB 9/18 ab Seite 35.
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