Mitbestimmen in der Cloud

Die Cloud-Nutzung ist auf Rekordniveau bei Unternehmen. Nach dem Cloud-Monitor 2019 von KPMG und Bitkom Research wächst das Cloud Computing hierzulande so stark wie nie. Drei Viertel der Unternehmen bewegen sich mittlerweile in wolkigen Gefilden. Im Zuge der digitalen Transformation werden die Zahlen sicher noch in die Höhe gehen. Gerade weltweite Konzerne sehen in der Cloud auch massive Einsparpotenziale. Sie legen IT-Abteilungen zusammen oder bündeln das Personalwesen. Oft befindet sich die Konzernmutter in den Vereinigten Staaten oder anderswo und rollt Software wie zum Beispiel Office 365 oder das Personalinformationssystem Workday weltweit aus. Und wenn dann der Betriebsrat eines Tochterunternehmens auf die deutschen Mitbestimmungsregeln und den europäischen Datenschutz hinweist, fühlt man sich an ein legendäres kleines gallisches Dorf im Jahre 50 v. Chr. erinnert.
Hartnäckigkeit ist gefragt
Die Belegschaftsvertretung steht oft vor dem Problem, dass es schon mal gar nicht so leicht ist, überhaupt einen Ansprechpartner zu finden. Und hat man doch einen Verantwortlichen aufgetrieben, heißt es dann bisweilen lapidar, dass nationale Software-Anpassungen nicht möglich sind. Das stimmt aber nicht. Diese sind durchaus machbar. Es bedarf aber einer gewissen Hartnäckigkeit und guter Vorbereitung, um lokale Regelungen im Konzern durchzusetzen. Das Titelthema der »Computer und Arbeit«-Doppelausgabe 7-8/2019 zeigt anhand praktischer Beispiele wie betriebliche Interessenvertretungen diese knifflige Aufgabe stemmen und sich zugleich Überwachungsrechte sichern können.
Mehr lesen bei:
Ana Matos / Mattias Ruchhöft / Detlev Sachse, Weltweite Cloud-Systeme lokal regeln, in: »Computer und Arbeit« 7-8/2019, 8 ff. und Bruno Schierbaum, Beschäftigtendaten im Konzern, in: »Computer und Arbeit« 7-8/2019, 14 ff.
© bund-verlag.de (ol)