Kölner Modell für bessere Gefährdungsbeurteilung

Signale wahrnehmen trotz Hörbehinderung, Arbeit in der Logistik mit Beeinträchtigung des Rückens: Wie kann der Arbeits- und Gesundheitsschutz behinderter Menschen optimal gestaltet werden? Wie wird der Arbeitsplatz adäquat auf eine Beeinträchtigung abgestimmt? Beim Integrationsamt des Landschaftsverbands Rheinland in Köln gingen hierzu Anfragen von Arbeitgebern ein.
Explizit ging es u.a. darum, wie man im Unternehmen erfahrene, kompetente Mitarbeiter weiterbeschäftigen kann, bei denen nach einer Krankheit oder einem Unfall eine Behinderung festgestellt worden war – und zwar mit sicherheitsrelevanten Auswirkungen auf die bisher ausgeübte Tätigkeit.
Es fällt Arbeitgebern bisweilen schwer, die Schutzziele im Arbeits- und Gesundheitsschutz von Menschen mit einer Behinderung wirksam zu erreichen und umzusetzen. Insbesondere Handwerksbetrieben, kleinen und mittleren Unternehmen fehlt dafür oft das Know-how, obwohl sie gerne Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen erhalten oder schaffen würden.
Impuls für das Forschungsprojekt
Das Integrationsamt Köln hat dazu ein Forschungsprojekt initiiert. Partner war das renommierte Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) der Universität Wuppertal.
Herauskommen ist eine praxisorientierte Arbeitshilfe für die individuelle Gefährdungsbeurteilung (nach § 5 Arbeitsschutzgesetz), die nicht nur den Arbeits- und Gesundheitsschutz allgemein beachtet, sondern insbesondere die Auswirkungen von Beeinträchtigungen (oder einer Behinderung) auf das Arbeitssystem und die Arbeitssicherheit berücksichtigt. Dr. Carsten Brausch vom Integrationsamt Köln stellt das Projekt und die Ergebnisse in einem Beitrag der Zeitschrift »Gute Arbeit« 10/2017 (S. 36-39) vor - anhand des Praxis-Beispiels Hörbehinderung in einer Schreinerei.
Forschungsbericht ist publiziert
Der Projekt-Bericht wurde nun veröffentlicht: »Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung«. Geplant ist (mittelfristig), dass technische Berater der Integrationsämter künftig Betriebe aufsuchen und die Arbeitgeber bei der Durchführung der individuellen »inkludierten Gefährdungsbeurteilung« unterstützen. Natürlich muss die Initiative dafür von den Arbeitgebern oder den betrieblichen Interessenvertretungen ausgehen. So wird die Inklusion von behinderten Beschäftigten auf dem ersten Arbeitsmarkt hoffentlich besser vorankommen.
Zum Projektergebnis: Institut ASER e.V. in Wuppertal, www.institut-aser.de.
Weitere Informationen
Den ausführlichen Beitrag »Gefährdungen inklusiv beurteilen« von Dr. Carsten Brausch in »Gute Arbeit« 10/2017 nachlesen (S. 36-39). In der Ausgabe 7-8/2017 geht es im Titelthema (S. 8-25) um die Gefährdungsbeurteilung und die Mitbestimmung.
Die wichtigsten Neuerungen im Schwerbehindertenrecht – nach dem Bundesteilhabegesetz – rückt das Titelthema 11/2017 auf über 10 Seiten in den Fokus.
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