Nachhaltiger und gezielter Einsatz für die Mitbestimmung zahlt sich für alle aus!
Betriebsrat der Klinik Coburg GmbH
Beteiligung der Rotkreuzschwestern an der Betriebsratswahl
Noch bevor Europäischer Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht überhaupt über die Arbeitnehmereigenschaft von Rotkreuzschwestern entscheiden konnten, nutzte der Betriebsrat der Klinikum Coburg GmbH sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, damit die Rotkreuzschwestern bei der Wahl zum Betriebsrat zählen und wählen. Mit seinem Projekt „Beteiligung der Rotkreuzschwestern bei der Betriebsratswahl“ gelang es ihm sogar, dass Rotkreuzschwestern auch im Betriebsrat als Mitglieder vertreten sind. Sichergestellt werden konnte auch, dass die Schwestern mittlerweile ordnungsgemäß nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt werden. Das Projekt zeigt: Nachhaltiger, gezielter und Konsequenter Einsatz für die Mitbestimmung zahlt sich aus!
Eva-Maria Stoppkotte
Jurymitglied, Verantwortliche Redakteurin der Zeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb«. Juristin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Mediatorin.