Neues Gesetz - Weiterentwicklung der Unfallversicherung

20. Februar 2025
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AKTUELLES: Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Damit werden Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet. Neue Regeln gibt es beispielsweise für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zu Schule und Kita.

Das sind die Änderungen im Einzelnen:

  • Unfallversicherung: Künftig werden neben den Eltern auch andere umgangsberechtigte Personen auf dem Weg zur Arbeit versichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen bzw. abholen, z.B. getrenntlebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner. 
  • Es wird ein bundeseinheitliches Verzeichnis aller Betriebsstätten aufgebaut und so für eine einheitliche und aktuelle Datenlage gesorgt.
  • Künftig sollen weitere Krisenhelfer: innen, die im Interesse unseres Landes tätig sind, einen erweiterten Versicherungsschutz für ihre Tätigkeit im Ausland erhalten, wie er für einzelne Krisenhelfergruppen bereits besteht.
  • Um dem erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in den vergangenen Jahren gerecht zu werden, wird das Sterbegeld erhöht.
  • Mehr Datenaustausch – etwa zwischen Pflegekasse und Unfallversicherungsträgern bei der Feststellung eines Versicherungsfalls – soll in Zukunft für schnelle Leistungsgewährung sorgen. Die Abschaffung jährlicher Verwaltungs- und Verfahrenskostenberichte oder von Sonderregelungen etwa für Seeleute sollen zusätzliche Ressourcen in der gesetzlichen Unfallversicherung freisetzen.

 

PM des BMAS vom 28.8.2024, Weiterentwicklung der Unfallversicherung

DER BUND-VERLAG GEWÄHRLEISTET DIE RECHTSSICHERHEIT NUR BEI UNVERÄNDERTER ÜBERNAHME DES TEXTES.  

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