Neues Gesetz - Weiterentwicklung der Unfallversicherung
20. Februar 2025
Das sind die Änderungen im Einzelnen:
- Unfallversicherung: Künftig werden neben den Eltern auch andere umgangsberechtigte Personen auf dem Weg zur Arbeit versichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen bzw. abholen, z.B. getrenntlebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner.
- Es wird ein bundeseinheitliches Verzeichnis aller Betriebsstätten aufgebaut und so für eine einheitliche und aktuelle Datenlage gesorgt.
- Künftig sollen weitere Krisenhelfer: innen, die im Interesse unseres Landes tätig sind, einen erweiterten Versicherungsschutz für ihre Tätigkeit im Ausland erhalten, wie er für einzelne Krisenhelfergruppen bereits besteht.
- Um dem erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in den vergangenen Jahren gerecht zu werden, wird das Sterbegeld erhöht.
- Mehr Datenaustausch – etwa zwischen Pflegekasse und Unfallversicherungsträgern bei der Feststellung eines Versicherungsfalls – soll in Zukunft für schnelle Leistungsgewährung sorgen. Die Abschaffung jährlicher Verwaltungs- und Verfahrenskostenberichte oder von Sonderregelungen etwa für Seeleute sollen zusätzliche Ressourcen in der gesetzlichen Unfallversicherung freisetzen.
PM des BMAS vom 28.8.2024, Weiterentwicklung der Unfallversicherung
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