Gesetzesnovelle

»Nichts wirklich Neues«

28. Juni 2021
§-Symbole_529732451-2
Quelle: © alibaba / Foto Dollar Club

Das neue Bundespersonalvertretungsgesetz wartet auch mit einer völlig überarbeiteten Gesetzessystematik auf. Das heißt konkret: Nichts steht mehr da, wo man es gewohnt ist. Was die wichtigsten Änderungen sind und wie Personalräte den Überblick behalten, verrät Rechtsanwalt und Fachautor Dr. Eberhard Baden im Interview.

Was sind Ihrer Ansicht nach die weitreichendsten Änderungen im neuen BPersVG?

Hervorzuheben sind Änderungen im Wahlrecht (besonders die Absenkung des Wahlalters), die Gewährleistung von Übergangsmandaten zur Vermeidung personalratsloser Zeiten, Erleichterungen im Umgang mit elektronischen Medien (E-Mail-Verkehr) und die Möglichkeit, einvernehmlich mit der Dienststellenleitung Vereinbarungen über Fristen zu treffen. Außerdem die nunmehr unbefristet geltende Möglichkeit, Sitzungen auch als Telefon- oder Videokonferenzen durchzuführen, wobei die Entscheidung darüber beim Personalrat liegt.

Gibt es jetzt mehr Mitbestimmung für die Personalräte?

Nicht wirklich. Die Ergänzungen und Klarstellungen im Mitbestimmungskatalog sind nur marginal und schaffen nichts wirklich Neues. Und die »Privatisierung« ist leider nur als Mitwirkungstatbestand neu eingeführt. Dafür unterfallen mit der Neusortierung der Tatbestände und der Einordnung als personelle Angelegenheiten mehr Vorgänge als bisher dem »Versagungskatalog«.

Warum hat sich dann die gesamte Paragrafenzählung geändert?

Das Gesetz hat in Teilen eine völlig neue Gliederung erhalten, die deutlich sachnäher ist und Zusammenhänge deutlich macht. Außerdem bewirkte die Vielzahl der Änderungen, dass es keinen Sinn machte, lediglich an dem alten Gesetzestext »herumzubasteln«.

Wie können Personalräte sich mit dem neuen Gesetz vertraut machen?

Bis neue Kommentierungen auf dem Markt sind (wir sind eifrig bemüht, schnell zu liefern …) hilft nur eine schnelle Übersicht von »alt gegen neu«, die es erleichtert, Bekanntes im neuen Gesetz wiederzufinden, und die zumindest stichwortartig auf Änderungen aufmerksam macht.

Dürfen Gremien sich jetzt neue Kommentierungen und Gesetzestexte zulegen?

Auf alle Fälle: das ist zwingend notwendig!

Unser Interviewpartner Dr. Eberhard Baden ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bonn sowie Mitautor des großen Kommentars für die Praxis zum Bundespersonalvertretungsgesetz.  

© bund-verlag.de (ct)

Mehr zum Thema:

Das neue BPersVG 2021 - erste Eindrücke

Datenschutz und IT im neuen BPersVG

BPersVG-Novelle: Neu heißt nicht immer besser

AiB-Banner Viertel Quadratisch - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren