Office 365 – so schützen Sie die Beschäftigten

Arbeitgeber mieten zunehmend ihre Bürosoftware nur noch an und lagern diese damit ins Internet aus. Die Gründe für diesen Trend sind vielfältig. Firmen argumentieren beispielsweise, dass dank der Miet-Software in der Cloud immer die aktuellste Version der Office-Programme zur Verfügung steht. Auch viele Beschäftigte schätzen die praktischen Möglichkeiten von Office 365.
Im Paket enthalten sind aber auch einige heikle Anwendungen, die sich sehr gut zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle eignen und die sozialen Beziehungen der Beschäftigten untereinander auswerten können. Damit Betriebsräte den Regelungsbedarf überhaupt abschätzen können, müssen sie sich erst einmal einen Überblick über die Anwendungsszenarien verschaffen.
Kapitulation ist keine Option
Belegschaftsvertretungen stehen für das Gestalten des sich schnell wandelnden – und entwickelnden – Office-Pakets die vertrauten Mitbestimmungsrechte zur Seite. Bei einem Blick auf den Datenschutz zeigt sich zudem schnell, dass der Wolkendienst rechtlich oft auf recht wackeligen Füßen steht – vor allem hinsichtlich der Analysetools.
Interessenvertreter müssen aber nicht den Kopf in den Sand stecken, selbst wenn die Wundertüte Office 365 mitbestimmungstechnisch schwer zu greifen ist. Auch die Miet-Software lässt sich einfangen.
Zudem gilt es, die positiven Möglichkeiten des »Softwarewunders« festzuschreiben. Das Titelthema der CuA 11/2017 hilft tatkräftig beim Ausgestalten der Bürosoftware in der Cloud.
Mehr lesen bei:
Mattias Ruchhöft, Die Vermessung sozialer Beziehungen, in: CuA 11/2017, 8 ff. und Peter Wedde, Office 365 - ist alles möglich was geht?, in: CuA 11/2017, 16 f.
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