Office 365: Betriebsräte auf neuen Wegen

Das Software-Paket Office 365 ist in fast allen Unternehmen bereits ein zentrales Arbeitsmittel. Dabei geht es längst nicht mehr nur um »klassische« Büroanwendungen wie Word, Excel, Outlook und PowerPoint. Je nach gewähltem Lizenzmodell stehen auch Anwendungen und Dienste wie OneDrive, SharePoint, Teams, Yammer, Stream oder PowerBI zur Verfügung, die auf dienstlichen oder privaten Endgeräten betrieben werden können.
Office 365 kann entweder zentral über die Microsoft-Cloud bezogen werden oder »On Premise« auf eigenen Firmenservern laufen. Auch die Verbindung von Fremdanwendungen mit Office 365 wird immer einfacher. Der Schlüssel hierfür ist der zentrale cloudbasierte Identitäts- und Zugriffsverwaltungsdienst Azure Active Directory. Hierüber können sich Beschäftigte überall einfach anmelden. Azure AD entwickelt sich gerade hin zu einer Schlüssel anwendung im Büro 4.0 – ist eine Software hiermit nicht kompatibel, verliert sie den Anschluss an zentrale Arbeits mittel der »Office 365 Welt«. Diese neue technische Möglichkeit bedeutet, dass der Inhalt von Vereinbarungen zu Office 365 künftig auch die Auswirkungen auf andere IT-Anwendungen und Software berücksichtigen muss, die mit dem Azure AD verbunden sind.
Mit dem in Office 365 integrierten Office Graph werden grundlegende neue Erkenntnismöglichkeiten eröffnet. Primäres Ziel ist das Gewinnen grundlegender Informationen über Kommunikationsverhalten oder -strukturen, aus denen sich ablesen lässt, welche Kommunikationsverläufe und -ebenen es gibt und wie sich diese optimieren lassen. Die Möglichkeiten, die Office 365 eröffnet, lassen sich mit den bisher üblichen kollektivrechtlichen Vereinbarungsmechanismen nicht mehr wirksam regeln.
Die Umsetzung bestehender Mitbestimmungsrechte verlangt deshalb neue Regelungsstrukturen und -prozesse. Diese gibt es bereits – und sie funktionieren auch in der Praxis, wie aktuell abgeschlossene Betriebsvereinbarungen zu Office 365 deutlich machen. Strukturell gleichen sich die einzelnen Vereinbarungen darin, dass übergreifende Regelungen in einer Rahmenvereinbarung zu Office 365 festgelegt werden. Hinzu kommen ergänzend detailliertere Regelungen zu einzelnen Anwendungen und Diensten in Einzelvereinbarungen.
Rahmenvereinbarung
Grundsätzlich könnten einzelne Office 365-Anwendungen und -Dienste umfassend per Einzelbetriebsvereinbarung geregelt werden. Allerdings würde ein solches Vorgehen zu Wiederholungen von Regelungsthemen führen. Diese können durch Rahmenvereinbarungen vermieden werden, die Grundlegendes regeln, wie etwa
- den räumlichen, persönlichen und sachlichen Geltungsbereich,
- die Ziele und Zwecken der Datenverarbeitung,
- die gewählte technische Ausgestaltung (etwa Cloud- oder On Premise-Lösungen),
- das Verfahren bei Änderungen der Software bzw. bei der Einführung neuer Anwendungen oder Dienste,
- das Rollen- und Berechtigungskonzept,
- (...)
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Dr. Peter Wedde, »Office 365 regeln - auf neuen Wegen«, in: »Computer und Arbeit« 10/2019, S. 6 ff.
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