Bundestagswahl 2025

Parteien zum Arbeitsrecht – Das ist geplant

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Quelle: © Gina Sanders / Foto Dollar Club

Alle Parteien wollen das Arbeitsrecht umfassend reformieren. Doch setzen sie unterschiedliche Schwerpunkte. Während CDU und FDP auf mehr Flexibilität und Bürokratieabbau setzen, fordern SPD und DIE LINKE stärkere Arbeitnehmerrechte und höhere Löhne. Wer setzt sich durch?

Das Arbeitsrecht könnte mit einer neuen Regierung vor weitreichenden Veränderungen stehen. Ein Überblick über die arbeitsrechtlichen Pläne der Parteien zeigt, wer welche Schwerpunkte setzt.

CDU

Die CDU will an das Arbeitszeitgesetz ran, zugleich ist ihr mobiles Arbeiten wichtig. Im Detail: 

  • Arbeitszeitgesetz: Kern eines neuen Arbeitszeitgesetzes soll nicht mehr eine tägliche, sondern eine wöchentliche Höchstarbeitszeit sein. Der Arbeitsschutz soll in gefährlichen Berufen gestärkt werden, da vor allem das Unfallrisiko nach langer Arbeit steige. 
  • Mobiles Arbeiten: Die CDU möchte klare rechtliche Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten und Homeoffice schaffen. Mobiles Arbeiten soll nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fallen. Grenzüberschreitendes Arbeiten innerhalb der EU soll erleichtert werden.
  • Bürokratieabbau: Die CDU fordert weniger Bürokratie im Arbeitsrecht. Dazu gehört eine Erleichterung von Personalpartnerschaften zwischen Unternehmen. Die Schriftform im Arbeitsrecht soll nur noch in wenigen Fällen erforderlich sein, ansonsten entfallen – wie beispielsweise bei Kündigungen. 

SPD

Die SPD legt den Schwerpunkt auf eine Stärkung des Arbeitsschutzes, höhere Löhne und mehr Sicherheit für Beschäftigte. Im Detail: 

  • Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilungen will die SPD ausweiten und dabei psychische Belastungen stärker berücksichtigen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll verbindlicher gestaltet, Rehabilitations- und Präventionsangebote verbessert werden. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bleibt unangetastet.
  • Befristungen: Die SPD will sachgrundlose Befristungen abschaffen und bestehende Sachgründe strenger prüfen. Arbeitnehmer sollen mehr Planungssicherheit erhalten und nicht von einem befristeten Vertrag zum nächsten wechseln müssen.
  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn soll schrittweise auf 15 Euro erhöht werden. Ein Bundestariftreuegesetz soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. Tarifverträge sollen leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können.
  • Teilzeit und Mehrarbeit: Teilzeitkräfte sollen künftig einfacher Mehrarbeit leisten können. Arbeitgeber dürfen dafür steuerlich begünstigte Prämien zahlen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit soll weiterhin durch Tarifverträge geregelt werden.
  • Öffentlicher Dienst: Die SPD will Homeoffice, Jobsharing und Teilzeitmodelle im öffentlichen Dienst ausbauen. Damit soll eine bessere Work-Life-Balance ermöglicht und der Staat als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Partei legt den Fokus auf einen starken Arbeits- und Gesundheitsschutz, zudem die Kodifizierung eines Beschäftigtendatenschutzes und eine Modernisierung des kirchlichen Arbeitsrechts. 

  • Arbeitszeit: Die Erfassung der Arbeitszeit soll für alle Beschäftigten unkompliziert, digital und rechtlich klar im Arbeitszeitgesetz verankert sein. In Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind, muss sie zudem manipulationssicher gestaltet werden. Eine Ausweitung der Arbeitszeiten lehnen die Grünen entschieden ab.
  • Befristungen: Sachgrundlose Befristungen will die Partei künftig abschaffen. 
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die Grünen setzen sich für einen umfassenden Schutz am Arbeitsplatz ein. Sie wollen den Schutz vor Mobbing verbessern und den Arbeits- sowie Gesundheitsschutz an die aktuellen Herausforderungen anpassen – insbesondere im Hinblick auf die psychische Gesundheit. Zudem soll konsequent gegen Scheinselbstständigkeit, den Missbrauch von Werkverträgen und Schwarzarbeit, insbesondere in Plattformunternehmen, vorgegangen werden. Die Grünen setzen sich dafür ein, die Rechtsberatung für entsandte Arbeitnehmer abzusichern, um ihre Rechte effektiv zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
  • Datenschutz: Um sowohl Beschäftigten als auch Arbeitgebern Rechtsklarheit zu bieten und die Persönlichkeitsrechte wirksam zu schützen, wollen die Grünen ein Beschäftigtendatenschutzgesetz einführen. Zudem soll die Unternehmensmitbestimmung gestärkt werden – sie darf weder ignoriert noch umgangen werden, auch nicht auf internationaler Ebene.
  • Kirchliches Arbeitsrecht: Die Grünen setzen sich für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ein und fordern eine stärkere gewerkschaftliche Mitbestimmung. Gleichzeitig treten sie dafür ein, die Sonderregelungen für Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufzuheben.

FDP

Die FDP setzt sich für eine Flexibillisierung, Abbau von Bürokratie und eine Einschränkung des Streikrechts. Im Detail: 

  • Arbeitszeitgesetz: Ähnlich wie die CDU möchte die FDP eine wöchentliche Höchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit einführen. Zudem sollen Öffnungsklauseln für die Ruhezeiten geschaffen werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Vier-Tage-Woche mit vollem Lohnausgleich lehnt sie ab.
  • Tarifautonomie: Die FDP spricht sich für eine unabhängige Lohnfindung aus und will verhindern, dass der Staat Einfluss auf die Mindestlohnkommission nimmt.
  • Bürokratieabbau: Bürokratische Hürden im Arbeitsrecht sollen reduziert werden, insbesondere bei Dokumentationspflichten und der elektronischen Krankschreibung. Zudem sollen digitale Arbeitsverträge flächendeckend ermöglicht und die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU vereinfacht werden.
  • Streikrecht: Die FDP will das Streikrecht in wichtigen Bereichen wie dem Transportwesen, dem Gesundheitssektor und der Energieversorgung einschränken. Sie fordert verpflichtende Schlichtungsverfahren, Mindestankündigungsfristen und Notbetriebe, um übermäßige gesellschaftliche Schäden zu vermeiden.

DIE LINKE

DIE LINKE fordert umfassende Reformen im Arbeitsrecht, einen höheren Mindestlohn und stärkere Arbeitnehmerrechte. Im Detail: 

  • Mindestlohn: Die Partei fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 15 Euro ab 2025, der jährlich an die Inflation angepasst wird. Um Lohnbetrug zu verhindern, soll die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden. Zudem sollen Tarifverträge auch ohne Zustimmung der Arbeitgeber für allgemeinverbindlich erklärt werden können.
  • Leiharbeit und Befristungen: DIE LINKE will Leiharbeit und sachgrundlose Befristungen abschaffen. Befristungen sollen nur noch mit engen Sachgründen möglich sein. Spätestens beim dritten Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber muss eine unbefristete Anstellung erfolgen. 
  • Arbeitsschutz: Auch ausländische Beschäftigte sollen ohne Nachteile durch Kontrollen oder Meldungen geschützt werden. Deshalb sollen Aufenthaltsrechte unabhängig vom Arbeitsvertrag gewährt werden.
  • Entgeltgleichheit: Das Entgelttransparenzgesetz soll zu einem echten Entgeltgleichheitsgesetz weiterentwickelt werden. Ziel ist es, gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, bestehende Ungerechtigkeiten schrittweise abzubauen. 

BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)

Die Forderungen des BSW setzen auf eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Im Detail: 

  • Befristungen: Die Partei plant, die Befristung von Arbeitsverträgen stark einzuschränken, um mehr Beschäftigungssicherheit zu gewährleisten. 
  • Werkverträge und Leiharbeit: Strengere Regulierungen sollen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern. 
  • Tarifbindung: Öffentliche Aufträge sollen nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. Dies soll durch ein Bundestariftreuegesetz und die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen unterstützt werden. 

Fazit

Die Parteien setzen unterschiedliche Schwerpunkte in ihren arbeitsrechtlichen Reformvorhaben. Die CDU will das Arbeitszeitgesetz lockern, mobiles Arbeiten erleichtern und Bürokratie abbauen, während die FDP zusätzlich Einschränkungen beim Streikrecht fordert. Im Gegensatz dazu setzt die SPD auf höhere Löhne, unbefristete Arbeitsverhältnisse und besseren Arbeitsschutz. DIE LINKE geht noch weiter und fordert das Ende von Leiharbeit sowie umfassende Maßnahmen für Entgeltgleichheit. Das BSW verfolgt ähnliche Ziele mit einer strengeren Regulierung von Werkverträgen und einer stärkeren Tarifbindung. 

Weitere Informationen rund um die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2025 liefert der Beitrag »Das sagen die Parteien zum Thema Betriebsrat und Mitbestimmung«

Quelle:

Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl

© bund-verlag.de (fro)

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