Unfallversicherung

Polizeiarzt haftet für vergessenen Arm

11. März 2020
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Quelle: deedee77_Dollarphotoclub

Vergisst ein Polizeiarzt in einer Versicherungsmeldung einen verletzten Arm eines Polizeibeamten, hat der Beamte Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Leistungen. Dieser richtet sich gegen den Dienstherrn des Polizeiarztes - so das Oberlandesgericht Braunschweig.

Darum geht es:

Der Kläger ist Beamter der Bundespolizei. Er erlitt bei einem Motorradunfall Knochenbrüche an beiden Unterarmen. Seine private Unfallversicherung schickte ihm ein Blankoformular mit der Überschrift »Ärztliche Bescheinigung zur Begründung eines Invaliditätsanspruchs«.

Der Polizist leitete das Formular an den Polizeiarzt auf seiner Dienststelle weiter. Der Arzt trug aber nur die Verletzungen des linken Arms ein, so dass die Versicherung für den Schaden am rechten Arm nichts zahlte.

Der Beamte verlangt nun von der Bundesrepublik Deutschland Ersatz für die ihm entgangenen Versicherungsleistungen wegen des Dauerschadens am rechten Arm in Höhe von rund 34.000 Euro.

Das sagt das Gericht

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig gab dem Kläger Recht. Dieser habe einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik, in deren Dienst der Polizeiarzt gestanden habe. Der Arzt habe beim Ausfüllen des Formulars für die private Unfallversicherung im Rahmen seines öffentlichen Amts gehandelt.

Es sei unerheblich, ob der Arzt überhaupt dazu verpflichtet gewesen sei, das Formular auszufüllen. Weil er diese Aufgabe übernommen habe, hätten seine Eintragungen vollständig, sorgfältig und wahrheitsgemäß erfolgen müssen.

Der Polizeiarzt habe grundsätzlich gewusst, dass der rechte Arm des Klägers dauerhaft geschädigt gewesen sei. Damit habe er fahrlässig gehandelt, indem er diese Angabe im Formular wegließ.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Bundesrepublik Deutschland Rechtsmittel eingelegt hat.

© bund-verlag.de (ck)

Quelle

OLG Braunschweig (18.12.2019)
Aktenzeichen 11 U 85/18
OLG Braunschweig, Pressemitteilung vom 4.3.2020
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