Rassismus und Sexismus rechtfertigen Rauswurf
Einem ehemaligen Chefarzt des UKE wurden zahlreiche Pflichtverletzungen vorgeworfen, weswegen er eine außerordentliche Kündigung erhalten hatte, gegen die er vor dem Arbeitsgericht Hamburg geklagt hatte.
Das sagt das Gericht
Das Arbeitsgericht geht von mehreren kündigungsrelevanten Fehlverhalten aus: Der Kläger habe gegenüber mehreren Kollegen in Bezug auf einen Arzt aus Jordanien abschätzige Bemerkungen über »Araber« gemacht. Bereits diese rassistischen Äußerungen reichten nach Auffassung der Kammer aus, um eine fristlose Kündigung zu begründen, weil sie auf dem pluralistischen Grund der deutschen Gesellschaft inakzeptable Beleidigungen darstellten.
Außerdem nannte er mehrere ärztliche Kollegen »gehirnamputiert«, was jeweils eine fristlose Kündigung rechtfertige, da es sich bei solchen Aussagen um eine grobe Beleidigung handle.
Dazu kamen noch sexuelle Belästigungen von Koleginnen, vor deren Augen er sich mehrmals anzüglich an seinen Schritt fasste, und eine Drohung gegenüber einem Kollegen, er würde diesen bei der Gleichstellungsbeauftragten anschwärzen und ihn der sexuellen Belästigung von Kolleginnen bezichtigen. Auch dieses Verhalten reichte jeweils für sich für die fristlose Kündigung.
Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung an das Landesarbeitsgericht Hamburg möglich. Diese kann binnen eines Monats eingelegt werden.
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Quelle
Aktenzeichen 3 Ca 168/24
Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26.5.2025