Gesetzgebung

Recht auf Homeoffice geplant

14. Januar 2019 Homeoffice, Mobile Arbeit
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Quelle: © alibaba / Foto Dollar Club

Kommt nun ein Recht auf Homeoffice? Im Bundesarbeitsministerium gibt es Pläne für ein solches Gesetz. Unternehmen sollen danach entweder Homeoffice erlauben oder begründen müssen, warum ihnen dies nicht möglich ist. Wie genau der Entgrenzung der Arbeitszeit begegnet werden soll, ist nicht bekannt.

Mobiles Arbeiten ist auf dem Vormarsch. In vielen Unternehmen arbeiten die Beschäftigten schon jetzt tageweise im Homeoffice oder von unterwegs. Die technischen Möglichkeiten sind dank der digitalen Vernetzung gegeben. Einen echten rechtlichen Anspruch auf Homeoffice, wie es ihn in den Niederlanden gibt, existiert in Deutschland allerdings bisher nicht.

Das soll nun anders werden. Das wohl geplante Gesetz des Bundesarbeitsministeriums schafft einen echten Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Homeoffice. Nicht das mobile Arbeiten soll begründungsbedürftig sein, sondern seine Ablehnung.

Bisher hängt es von den Vereinbarungen im Betrieb ab. In vielen Unternehmen  gibt es Betriebsvereinbarungen, die den Beschäftigten für bestimmte Tage pro Woche oder Monat das Arbeiten von zuhause aus oder mobiles Arbeiten erlauben. Dennoch bleibt Homeoffice die Ausnahme. Viele Unternehmen bestehen auf der Präsenz ihrer Mitarbeiter.

Was bei der Homeoffice-Regelung zu beachten ist

Die Tatsache, dass das Arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs technisch leicht möglich ist, heißt nicht, dass es völlig risikolos erfolgt. Die Gefahren liegen eher im Bereich des Arbeitsschutzes. Eine der größten Gefahren ist, dass das Arbeitszeitgesetz, das mit seinen Regelungen vor allem dem Arbeitsschutz dient, nicht eingehalten wird. Vor allem der wichtige § 5 ArbZG schreibt vor, dass Arbeitnehmer »nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben« müssen.

Auch die Gewerkschaften fordern seit einiger Zeit ein Recht auf Homeoffice, allerdings mit strikten Regelungen. Es bedürfe vor allem strikter Vorgaben, um eine Entgrenzung der Arbeitszeit zu verhindern. Bisher ist nicht bekannt, wie die Schutzregelungen eines neuen Gesetzes genau aussehen würden.

Homeoffice-Regelung besser mit schriftlicher Homeoffice-Vereinbarung

Damit Arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs nicht zur Ausbeutung der Beschäftigten führt, kommt es derzeit – da es ja noch keinerlei gesetzliche Regelungen gibt – darauf an, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Arbeitsschutz optimal gesichert ist. Sind feste Zeiten im Homeoffice vorgesehen, sind klare Vereinbarungen generell zum zeitlichen Umfang, zur Erreichbarkeit am heimischen Arbeitsplatz oder auch zur Übertragung der Dokumentationspflicht auf den Mitarbeiter sinnvoll, um Konflikten vorzubeugen.

Man darf gespannt sein, wie ein Gesetz, das einen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice verankert, letztlich aussehen wird. Und in welchem Umfang es klare Schutzregelung zu Gunsten der in Homeoffice Beschäftigten umfasst.

Weitere Informationen:

7 Fragen und Antworten zur Arbeitszeit 4.0 lesen Sie hier.

 

Quelle:

Der Spiegel 2/2019

© bund-verlag.de (fro)

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