Rechter Bundeswehr-Hausmeister muss gehen

Das Gericht hat die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters bei der Bundeswehr bestätigt. Der Mitarbeiter gehört einer Kameradschaft der rechtsextremen Szene, hat an entsprechenden Veranstaltungen teilgenommen und rechten Inhalten in sozialen Medien zugestimmt.
Sein Arbeitgeber, das Bundesministerium für Verteidigung, hatte daher im Dezember 2018 die außerordentliche fristlose Kündigung erklärt, im Januar 2019 zusätzliche die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zum 30. September 2019.
Soziale Auslauffrist gewährt
Letztere hielt das Arbeitsgericht aufgrund des festgestellten Sachverhalts für gerechtfertigt. Zugute kam dem Mann, dass er bereits seit mehr als 30 Jahren bei der Bundeswehr angestellt ist und bereits ein höheres Lebensalter erreicht hat.
bund-verlag.de (mst)
Quelle
Aktenzeichen 60 Ca 455/19