SBV-Wahl vorbereiten

Der demografische Wandel geht in die nächste Runde. In den SBVen und Betriebsräten verabschieden sich zur nächsten SBV-Wahl erneut langjährige Interessenvertreter:innen in den Ruhestand. Es gilt, rechtzeitig zu planen und Entwicklungsperspektiven mitzudenken: Denn fähige und engagierte Vertrauenspersonen und stellvertretende SBV-Mitglieder fallen ebenso wenig vom Himmel wie Betriebsratsmitglieder.
In »Nachfolge rechtzeitig vorbereiten« von Werner Feldes.lesen Sie, wie vorausschauende Betriebsräte und SBVen rechtzeitig um Nachwuchs werben und ihre Nachfolge frühzeitig aufbauen können.
Im Experten-Interview geben Melanie Grunow (ver.di Fachbereich Teilhabepolitik) und Alfons Adam, Gesamtvertrauensperson bei Daimler, ihre Erfahrungen weiter und geben eine Prognose ab, war auf die nächste Generation der SBVen zukommt.
In der Oktober-Ausgabe geht es auch um Betriebsvereinbarungen zum BEM. Während eine Inklusionsvereinbarung (§ 166 SGB IX) Praktisches zur Durchführung des BEM regeln sollte, sind Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten in einer Betriebsvereinbarung gut aufgehoben, weil diese von den -erzwingbaren- Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats ausgeht – daher sollten SBV und Betriebsrat beim Vorbereiten dieser Vereinbarung eng zusammenarbeiten. Was wichtig ist, erläutert Matthias Gillmann in seinem Beitrag mit einer ausführlichen Checkliste.
Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 10/2021 lesen Sie:
- Warum die SBV für eine kluge Inklusions- und Gesundheitspolitik steht
- Wie Vertrauenspersonen für das SBV-Amt werben können
- Was unsere Expert:innen den nächsten SBVen empfehlen
Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
- Was in eine Betriebsvereinbarung zum BEM geregelt werden sollte (Checkliste mit Formulierungstipps)
- Warum ein BEM kein „Mindesthaltbarkeitsdatum hat (LAG Düsseldorf, 9.12.2020)
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