Öffentlichkeitsarbeit

SBV-Zeitung für die Beschäftigten

07. Februar 2022 SBV
Zeitung
Quelle: pixabay

Auch im dritten Corona-Jahr ist es oft nicht leicht, eine Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten abzuhalten. Wenn zudem nicht alle Berechtigten online erreichbar sind, hilft eine gedruckte »SBV-Zeitung«, die Informationslücke zu füllen. Wie das geht, schildert Werner Feldes am Beispiel einer engagierten SBV in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 2/2022.

In den gut zwei Jahren seit Beginn der Corona-Pandemie war der vorgesehene Rhythmus von Betriebs- oder Personalversammlungen oft nicht einzuhalten. Das gilt auch für die Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Dazu soll die Schwerbehindertenvertretung (SBV) mindestens einmal jährlich einladen, um über ihre Arbeit zu berichten und die Beschäftigten über Wissenswertes zu informieren (§ 178 Abs. 6 SGB IX).

In der Februar-Ausgabe von »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie im Beitrag von Werner Feldes, wie die SBV des Medizintechnik-Unternehmens B. Braun Melsungen es geschafft hat, als Ausgleich für die ausfallende Schwerbehinderten-Versammlung ihre Zielgruppe mit einer SBV-Zeitung informiert zu halten – ein geschätztes Angebot, das sie seitdem wiederholt.

Weiteres Thema der Februar-Ausgabe sind die Leistungen für berufliche Teilhabe. Matthias Gillmann gibt einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die schwerbehinderten Menschen zur Rehabilitation zustehen können und gibt praktische Tipps für das Antragsverfahren.

Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:

  • Warum eine SBV-Zeitung hilfreich ist, die Beschäftigten informiert zu halten
  • Vor welchen Herausforderungen die SBV in der Corona-Pandemie steht
  • Wie sich Vertrauenspersonen in Öffentlichkeitsarbeit fortbilden können

Neugierig geworden? Dann fordern Sie die Ausgabe an!

Weitere Themen in dieser Ausgabe:

  • wie Budgets für Arbeit und Ausbildung den Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern
  • was beim Antragsverfahren für Teilhabe-Leistungen zu beachten ist (mit Checkliste)
  • Ob bei rechtswidriger Kündigung ein Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG besteht (LAG Baden-Württemberg, 17.5.2021)

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