Digitalisierung

Schleichende Betriebsänderung

15. Juni 2020 Betriebsänderung
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Quelle: © Kzenon / Foto Dollar Club

In Zeiten von Corona haben sich mobile Arbeit und digitalisierte Arbeitsprozesse zum Schutz der Bevölkerung bewährt. Damit gehen allerdings langfristig auch Betriebsänderungen einher. Wie Betriebsräte sie erkennen und die Folgen für Beschäftigte abmildern können, erklärt Hans Riegel in »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2020.

Betriebsräte nahezu aller Branchen stehen vor der Herausforderung, dass Arbeitsabläufe und -strukturen in Unternehmen und Betrieben kontinuierlich angepasst werden und sich dabei Arbeitsaufgaben schleichend verändern. Hinzu kommt meist eine immer stärkere Digitalisierung der Arbeitsorganisation. In Folge dessen werden Veränderungen nicht oder zu spät als Betriebsänderung erkannt. Unter dem Oberbegriff Arbeit 4.0 versammeln sich eine Vielzahl von Themen. Dabei spielen die Digitalisierung von Prozessen, das Einführen agiler Arbeitsformen sowie die Mobilisierung und Automatisierung von Arbeit bei einer Betriebsänderung die größte Rolle.

Digitalisierung von Prozessen

Unternehmen unterliegen seit Jahren einer voranschreitenden Digitalisierung. Dabei werden viele Abläufe und Prozesse von einer analogen und technisierten Form auf ein IT-gestütztes Vorgehen umgestellt. Eine umfassende Digitalisierung von Prozessen ermöglicht es, diese auch unternehmensübergreifend miteinander zu verknüpfen. Beispiele sind die automatisierte Bestellung von Vorprodukten bei Zulieferbetrieben oder die elektronische Erledigung von einfachen Dienstleistungen durch den Kunden beim Online-Banking. Durch diese Vernetzung des Unternehmens mit Kunden oder Auftraggebern werden in der Regel Effizienzsteigerungen erzielt, die erheblichen Einfluss auf den Personalbedarf haben.

Einführung agiler Arbeitsformen

Seit kurzem werden auch Methoden wie agiles Arbeiten wie beispielsweise Scrum unter dem Oberbegriff Arbeit 4.0 geführt. Agile Arbeit beschreibt eine Methode zur Strukturierung des Arbeitsprozesses. Im Rahmen von agilem Arbeiten werden einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Teams mit häufig wechselnden Anforderungen konfrontiert. Auch die Arbeitsintensität kann insbesondere bei „Sprints“ stark schwanken. Der gefühlte Druck durch ständige Kontrolle der Arbeitsergebnisse innerhalb des Teams führt bei den Beschäftigten zu psychischen Belastungen.

Mobilisierung von Arbeit

Die Veränderung der bestehenden Arbeitsmethoden geht häufig mit einer Veränderung von Form, Zeit und Ort der Arbeitsleistung einher. So wird die Arbeit zunehmend „mobilisiert“. Dies betrifft neben der örtlichen Flexibilisierung auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Beide Aspekte sind gerade hinsichtlich des Gesundheitsschutzes kritisch zu hinterfragen. Bewährte Konzepte der Arbeitszeiterfassung und -kontrolle greifen ins Leere, wenn Beschäftigte ihre Arbeit ganz oder teilweise außerhalb des Betriebes leisten. Die dabei genutzten IT-Systeme können zwar die Arbeit an vielen Stellen erleichtern, ermöglichen aber gleichzeitig eine nahezu lückenlose Überwachung der individuellen Arbeitsleistung.

Automatisierung von Arbeit

Letztlich ist an dieser Stelle auf eine fortschreitende Automatisierung hinzuweisen. Diese ist nun nicht mehr nur an den Fließbändern allgegenwärtig. Auch in Verwaltungsprozessen hält eine automatisierte Bearbeitung Einzug. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind die immer weiter verbesserten Algorithmen, die den Prüfungsvorgängen zugrunde liegen. Einige Unternehmen setzen auch auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz, die ebenfalls für tiefgreifende Veränderungen in den Unternehmen sorgen wird.

Klassische Betriebsänderung vs. Betriebsänderung 4.0

Doch wie unterscheidet sich eine Betriebsänderung 4.0 von einer klassischen Betriebsänderung und welche Instrumente stehen Betriebsräten zu, um ihr zu begegnen? Mehr dazu im Beitrag »Betriebsänderung 4.0« von Hans Riegel, »Arbeitsrecht im Betrieb« 6/2020, S. 11.

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