Betriebsratsarbeit

Schweigen ist keine Option

08. Oktober 2026
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Quelle: iceteastock / Foto Dollar Club

Gerät ein Unternehmen in die Krise, kämpft der Betriebsrat an zwei Fronten: gegen Maßnahmen auf Kosten der Belegschaft und gegen die Angst der Beschäftigten. Unser Experte zeigt in der AiB 10/26 ab Seite 8, worauf es bei der Krisenkommunikation ankommt.

von Timm Boßmann

Krisen kündigen sich an: schlechte Zahlen, nervöse Vorgesetzte, häufige Strategiewechsel und immer wieder neue Gerüchte … Schließlich spricht das Management ganz konkret von Restrukturierung, Stellenabbau oder Insolvenz. Das ist der Moment, vor dem jeder Betriebsrat Angst hat: Die Stimmung kippt.

Dann sagt vielleicht eine Kollegin auf dem Flur: „Hätte der Betriebsrat früher reagiert, wären wir nicht in dieser Lage.“ Ein anderer meint: „Die machen nicht genug, kämpfen nur für sich.“ Alle haben ganz viele Fragen, aber die eilig einberufene Betriebsversammlung ist überraschend schlecht besucht, weil – so heißt es – „man ja sowieso nichts machen kann“.

Ausgerechnet im Moment der Bedrohung wenden sich Teile der Belegschaft gegen die eigene Interessenvertretung. Was läuft hier schief? Hat der Betriebsrat in der Vergangenheit wirklich so schlechte Arbeit geleistet? Wahrscheinlich nicht, aber die Kolleginnen und Kollegen haben Angst – und dann reagieren Menschen selten rational.

§ 79 BetrVG: Kein Maulkorb für den Betriebsrat

Arbeitgeber nutzen den Geheimhaltungsparagrafen im Betriebsverfassungsgesetz gern als Drohung und Maulkorb. Aber das ist er nicht. Vier Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, um dem Betriebsrat den Mund zu verbieten:

  1. Der Sachverhalt, um den es geht, muss tatsächlich geheim sein. Das heißt: nur eine sehr, sehr kleine Anzahl von Menschen darf davon wissen. Wenn bereits die mittlere Führungsebene informiert wurde, ist es kein Geheimnis mehr.
  2. Das Geheimnis muss dem Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Funktion als Interessenvertretung mitgeteilt worden sein. Von Dingen, die ihm auf anderen Wegen zur Kenntnis gelangt sind, darf gesprochen werden.
  3. Es muss sich um ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis handeln: Das kann ein besonderes Herstellungsverfahren sein oder eine interne Kostenrechnung. Die geplante Schließung einer Abteilung ist es sicher nicht.
  4. Der Arbeitgeber hat diese konkrete Information ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet. Ein Satz wie: „Das bleibt jetzt aber unter uns!“ erfüllt diese Voraussetzung nicht. Eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung kommt hier eher als Nachweis infrage.

Der Unterschied zwischen Furcht und Angst

Die Psychologie unterscheidet zwei Reaktionsmuster: Wer eine Situation als bedrohlich, aber bewältigbar einschätzt, erlebt Furcht – und handelt. Wer glaubt, keine Chance zu haben, erlebt Angst – und kapituliert. Furcht lenkt den Fokus auf das Problem und wird zum Antrieb, Lösungen zu finden. Angst dagegen erzeugt emotionsorientiertes Bewältigungsverhalten: Wenn die Situation aussichtslos erscheint, geht es nur noch darum, dieses schreckliche Gefühl loszuwerden.

Man redet nicht mehr mit dem Betriebsrat, sondern über ihn. Man sucht nach Schuldigen, nicht nach Lösungen. Man identifiziert sich im dümmsten Fall mit dem Angreifer, um die eigene Angst zu reduzieren. Das ist der Ansatzpunkt, den Arbeitgeber kennen und nutzen.

Die individuelle Angst der Kolleginnen und Kollegen ist die ideale Voraussetzung zur Spaltung der Belegschaft. Angst ist der stärkste Hebel, um die Beschäftigten und ihre Interessenvertretung auseinanderzutreiben. Gelingt dem Arbeitgeber das, kann er das Problem auf seine Weise lösen – und das meist auf Kosten der Belegschaft.

Drei Bausteine guter Krisenkommunikation

Wenn ein Unternehmen ins Schlingern gerät, hat der Betriebsrat unendlich viel zu tun: Eine Sitzung jagt die nächste, Beratungen mit Rechtsbeistand und Gewerkschaft, Verhandlungen vorbereiten und führen … Gleichzeitig muss der Betriebsrat alles unternehmen, um die Beziehung zur Belegschaft zu stärken, denn: Niemals ist Vertrauen wichtiger als in der Krise.

Das heißt für alle Mitglieder des Gremiums: präsent sein und ansprechbar, auch wenn die immer gleichen Fragen nerven. Zuhören, trösten, den Kolleginnen und Kollegen Mut machen, obwohl man selber Sorgen hat. Eine gelungene Krisenkommunikation funktioniert auf drei Ebenen: Orientierung geben, Handlungsfähigkeit zeigen, Betroffene zu Beteiligten machen.

Wie Krisenkommunikation Schritt für Schritt gelingt, zeigt Timm Boßmann in der AiB 10/26 ab Seite 8.

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© bund-verlag.de (ems)

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