Schwerbehinderung und Arbeitszeit

Schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftitge müssen ihre Arbeitszeit mitunter wegen gesundheitlicher Einschränkungen reduzieren oder auf bestimmte Zeiten legen. Das Gesetz bietet dafür verschiedene Möglichkeiten. So können sich schwerbehinderte Beschäftigte vor Überforderung schützen, indem sie sich von Mehrarbeit befreien lassen (§ 207 SGB IX).
Daneben haben diese Beschäftigen auch Anspruch auf das behinderungsgerechte Anpassen ihrer Arbeitszeit (§ 164 Abs. 4 SB IX). Das reicht bis zu einem Recht auf einen Teilzeitarbeitsplatz, wenn Art und Schwere der Behinderung dies erfordern (§ 164 Abs. 5 SGB IX).
In der SuI 2/2021 stellt Anne Weidner, Fachanwältin für Arbeitsrecht, die Voraussetzungen dieser Ansprüche dar und gibt Tipps für ihre Durchsetzung. Zwei Musterschreiben zeigen, wie Beschäftigte die Ansprüche beim Arbeitgeber geltend machen können.
Exklusiv in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« lesen Sie:
- Behinderung und Arbeitszeit:
- Ansprüche auf Anpassung der Arbeitszeit,
- Tipps für die SBV,
- Musterschreiben
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Weitere Themen in dieser Ausgabe:
- SBV-Büro: Das steht der SBV für ihre Arbeit zu!
- Rechtsprechung: Barrierefreiheit vor Kündigung (LAG Hessen, 21.1.2020)
- Rechtsprechung: Kostenbeitrag bei Jugendhilfeleistungen (BVerwG, 11.12.2020)
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