So fassen Sie einen Betriebsratsbeschluss

Die Rechtsgrundlage für Betriebsratsbeschlüsse ist § 33 BetrVG. Nicht ordnungsgemäß gefasste Beschlüsse sind rechtlich angreifbar. Daher dürfen bei der Beschlussfassung keine Fehler passieren.
Die ordnungsgemäße Ladung
Die Hürden zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung beginnen bereits vor der Sitzung des Betriebsrats, in der ein Beschluss gefasst werden soll. So müssen alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig mit der Einladung eine Tagesordnung erhalten haben (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Zudem sind ggf. auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und die Schwerbehindertenvertretung (SBV) einzuladen. Sollten Mitglieder verhindert sein, z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder Dienstreise, sind diese verpflichtet, ihre Verhinderung beim Betriebsratsvorsitzenden anzuzeigen. Für verhinderte Mitglieder muss der Vorsitzende die richtigen Ersatzmitglieder einladen.
Das Thema, zu dem ein Beschluss gefasst werden soll, muss als eigener, aussagekräftiger Punkt auf der Tagesordnung stehen. Die Tagesordnungspunkte müssen so präzise benannt sein, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf dieses Thema inhaltlich vorbereiten kann.
Wie die Beschlussfassung genau abläuft und die Beschlussfähigkeit festgestellt wird, was die Rechtsprechung sagt und eine Checkliste und einen Muster-Beschluss finden Sie in der Februar-Ausgabe von »Betriebsrat und Mitbestimmung«.
Außerdem in der Ausgabe:
- Mitbestimmen bei Stellenausschreibungen
- Aktuelles: 12 wichtige Urteile für Betriebsräte aus 2019
- Aktuelles: Arbeiten unter Zeitdruck macht krank
- 5 Fragen zur Betriebsversammlung
- Rechtsprechung: BAG zum Urlaubsverfall
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