Inklusion

So kommunizieren Sie barrierefrei

16. Dezember 2020 Inklusion, barrierefrei
Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: pixabay

Einfache Sprache, barrierefreie Websites und barrierefreie Betriebs- und Personalversammlungen sind, neben barrierefreien Dokumenten, wichtige Aspekte einer barrierefreien Informationspolitik für Gremien. Auch sie lassen sich mit ein paar Tipps in die Praxis umsetzen. Aus »Computer und Arbeit« 12/2020.

Beim Thema Barrierefreiheit sind nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen betroffen. Denken Sie auch an Personen, die eine Hörschädigung haben oder die trotz normalem Seh- und Hörvermögen Wörter oder Texte nur eingeschränkt lesen und verstehen können, z.B. aufgrund einer Dyslexie, aufgrund von Analphabetismus oder ganz einfach, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Zur barrierefreien Kommunikation gehört es also auch, Texte in leichter Sprache anzubieten, eine barrierefreie Website (im WWW oder/und im Intranet) zu haben und barrierefreie Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen abzuhalten.

Warum einfache Sprache?

Menschen, die nicht so gut Lesen und Texte erfassen können, wird mit Dokumenten in einfacher Sprache eine Teilhabe am Geschehen ermöglicht. Dadurch ist die »Einfache Sprache« (oder auch »Leichte Sprache«) ein Teil von Barrierefreiheit.

  • Bei der »Einfachen Sprache« geht es zuerst einmal darum, Inhalte in kürzere Sätze mit einfachen Satzstrukturen zu verpacken, die stark an die gesprochene Sprache erinnern.
  • Ein Satz sollte daher nicht mehr als zehn bis zwölf Wörter haben. Bei Sätzen mit Nebensätzen sind bis zu 15 Wörter möglich.
  • Dabei sollte pro Satz nur ein Gedanke formuliert werden – und zwar aktiv statt passiv.
  • Werden mehr als zwei Satzzeichen pro Satz benutzt, ist der Satz zu kompliziert. Die Lösung: längere Sätze auf mehrere Sätze aufteilen.
  • Natürlich sollten Wörter, die nicht allgemein bekannt sind sowie Fremdwörter ersetzt werden, also z.B. anstatt »öffentlicher Nahverkehr« lieber »Bus und Bahn« und anstatt »Workshop« lieber »Arbeitsgruppe«.
  • Lange Wörter kann man mit einem Binde-Strich trennen (»Bundes-Gleichstellungs-Gesetz« anstatt »Bundesgleichstellungsgesetz«).
  • Abkürzungen sollten vermieden werden (anstatt »d.h.« besser »das heißt«).
  • Redewendungen, Ironie oder Metaphern sind zu vermeiden, da sie von der Zielgruppe häufig nicht erfasst werden können.

Die hier genannten Punkte sind nur eine Auswahl von Merkmalen der Einfachen Sprache und es ist weniger schwer, als man zuerst denkt. Mit etwas Übung gelingt es schnell, komplizierte Texte in eine »Einfache Sprache« zu »übersetzen«. Hierfür kann man sich auch an Boulevardmedien wie z.B. der Bild-Zeitung orientieren; diese bewegen sich größtenteils auf dem Niveau von Einfacher Sprache. (...)

Mehr lesen?

Den vollständigen Beitrag von Josef Haverkamp sowie vieles mehr zu den Themen Datenschutz und IT-Mitbestimmung lesen Sie in »Computer und Arbeit« 12/2020: 

  • Digitale Inklusion: Rechtliche Vorgaben, Rechte der Beschäftigten, Barrierefreie PDF
  • Videokonferenzen: Woher kommt die »Zoom-Fatigue«?
  • Mitbestimmung: Leistungs- und Verhaltenskontrolle in Salesforce verhindern

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