Berufsunfähigkeitsversicherung

So schützen Sie sich vor Berufsunfähigkeit

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Quelle: © momius / Foto Dollar Club

Wer sich heute gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern will, ist auf private Versicherungen angewiesen. Doch dabei gibt es viele Fallstricke. Bianca Boss erläutert im Interview mit der »Sozialen Sicherheit« 4/2018, worauf vor dem Vertragsabschluss zu achten ist.

Es kann jeden treffen: Eine anhaltende schwerwiegende Erkrankung oder ein Unfall. Die Folge: Man kann auf Dauer nur noch sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Wer nicht mehr weiter in seinem Beruf tätig sein kann, gilt als berufsunfähig. Wer nur noch weniger als sechs Stunden irgendeine Tätigkeit verrichten kann, gilt als (teilweise oder voll) erwerbsgemindert.

Risiko der Erwerbsminderung

Gegen das Risiko der Erwerbsminderung gibt es zwar eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch die dann fällige Erwerbsminderungsrente deckt vielfach noch nicht einmal das Existenzminimum ab und fast die Hälfte der Anträge darauf wird abgelehnt.

Risiko der Berufsunfähigkeit

Gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) gibt es für diejenigen, die ab dem 2. Januar 1961 geboren sind, keine gesetzliche Absicherung mehr. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Verbraucherschützer – wie etwa auch Bianca Boss vom Bund der Versicherten – raten »jedem Berufstätigen, das Risiko des Arbeitskraftverlustes abzusichern«. Doch nur rund ein Viertel der Erwerbstätigen ist gegen Berufsunfähigkeit versichert.

Das Problem: Für diejenigen, die in Berufen mit hohem BU-Risiko arbeiten, ist eine BU-Versicherung oft unerschwinglich. Und wer schwerwiegender Vorerkrankungen hat, wird häufig erst gar nicht erst von einer privaten BU-Versicherung aufgenommen oder es werden bestimmte Erkrankungen von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Frühzeitig Versicherung abschließen

Bianca Boss rät daher, möglichst früh eine BU-Versicherung abzuschließen. »Je jünger man bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger sind grundsätzlich die Beiträge.« Zudem bestehe in jüngeren Jahren noch eine geringere Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen. »Verschlechtert sich der Gesundheitszustand vor Abschluss einer BU-Versicherung, kann man sich gegebenenfalls nicht oder nur mit individuellen Leistungsausschlüssen oder Mehrbeiträgen versichern.«

Bereits Auszubildende oder Studenten sollten daher eine BU-Versicherung abschließen. Die geforderten Prämien richten sich dann nach dem später – nach Ausbildungsende – zu erwartenden Beruf. Gerade wer zunächst nicht viel Geld für Versicherungsprämien hat, sollte unbedingt einen Vertrag mit einer »Nachversicherungsoption« abschließen. Später können dann die Beiträge erhöht werden und es gibt im Fall einer BU auch höhere Leistungen.

Vorteil der Nachversicherungsoption

Der Vorteil der Nachversicherungsoption gegenüber einem jederzeit möglichen Abschluss eines weiteren Vertrages ist: Seit Vertragsbeginn eingetretene Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bleiben unberücksichtigt.

Für Versicherte, die vorübergehend ihre Beiträge zur BU-Versicherung nicht (mehr) aufbringen können, sind Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten in den Verträgen wichtig – etwa durch eine zinslose Stundung der Beiträge, Unterbrechungen der Beitragszahlungen oder eine Herabsetzung der Prämien. Doch Vorsicht: »Je nach Tarif fällt dann für den Zeitraum der Versicherungsschutz weg oder ist stark eingeschränkt. Anschließend sollte der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung fortgesetzt werden können«, so Bianca Boss.

Anonyme Risikoanfrage

Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder gefährlichen Hobbies rät die Verbraucherschützerin zu einer »anonymen Risikoanfrage«. Dabei kann bei infrage kommenden Anbietern ermittelt werden, zu welchen Konditionen ein Vertragsabschluss möglich wäre. »Hierfür werden alle relevanten Daten zur Risikobewertung übermittelt – Informationen, die konkrete Rückschlüsse auf die Identität des Interessenten zulassen werden dabei allerdings nicht gespeichert«, so Boss. Die anonyme Risikoanfrage kann aber nicht von den Interessenten selbst, sondern nur von einem Versicherungsberater oder spezialisierten Versicherungsmakler durchgeführt werden.

Vor dem Abschluss einer BU-Versicherung sollte man sich ohnehin umfassend über die Angebote mehrerer Versicherer informieren. »Denn schon bei einer gesunden zu versicherten Person klaffen die am Markt angebotenen Tarife teilweise um bis zu 400 Prozent auseinander«, berichtet Bianca Boss in der Ausgabe 4/2018 der »Sozialen Sicherheit«. Dort wird unter anderem auch erläutert, was das von der IG Metall und Gesamtmetall gegründete Versorgungswerk MetallRente Beschäftigten zur (zusätzlichen) Arbeitskraftabsicherung anbietet.

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© bund-verlag.de (HN)

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