Das Blatt gut ausgespielt
05. April 2019

Der Betriebsrat verhindert trotz Unternehmensspaltung betriebsbedingte Kündigungen. Er schließt mit dem Arbeitgeber einen freiwilligen Sozialplan. Das Übergangsmandat des Betriebsrats gilt für zwölf Monate nach Spaltung der Unternehmen.
Zum Beitrag "Das Blatt gut ausgespielt" in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" 4/2019.
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