Steuerfreie Sonderzahlung für Beamte und Soldaten

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/24839) sieht vor, dass Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen A 3 bis A 15 sowie Wehrsoldempfänger noch im laufenden Jahr zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Covid-19-Pandemie eine Sonderzahlung erhalten. Diese Zahlung wird nicht auf die Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz angerechnet.
Zahlung gestaffelt nach Besoldungsgruppen
Die einmalige Corona-Sonderzahlung soll dem Entwurf zufolge 600 Euro für Beamte in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 betragen, 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und 300 Euro für die Besoldungsgruppe A 13 bis A 15. Empfänger von Anwärterbezügen dürften sich über 200 Euro freuen.
Für Soldatinnen und Soldaten ist eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro vorgesehen. Zugleich soll in das Beamtenversorgungsgesetz und das Soldatenversorgungsgesetz eine Regelung aufgenommen werden, die steuerfreie Sonderzahlungen regelt.
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Quelle:
hib – heute im bundestag Nr. 1342 vom 03.12.2020