Corona-Hilfen

Steuerfreie Sonderzahlung für Beamte und Soldaten

09. Dezember 2020 Beamte, Soldaten, Corona
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Quelle: © Roman Sigaev / Foto Dollar Club

Die Bundesregierung plant, Beamten und Soldaten anlässlich der Corona-Pandemie eine einmalige Sonderzahlung zu gewähren. Damit soll die für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vereinbarte Sonderzahlung auf Staatsdiener übertragen werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 19/24839) sieht vor, dass Besoldungsempfänger der Besoldungsgruppen A 3 bis A 15 sowie Wehrsoldempfänger noch im laufenden Jahr zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Covid-19-Pandemie eine Sonderzahlung erhalten. Diese Zahlung wird nicht auf die Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Soldatenversorgungsgesetz angerechnet.

Zahlung gestaffelt nach Besoldungsgruppen

Die einmalige Corona-Sonderzahlung soll dem Entwurf zufolge 600 Euro für Beamte in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 betragen, 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und 300 Euro für die Besoldungsgruppe A 13 bis A 15. Empfänger von Anwärterbezügen dürften sich über 200 Euro freuen.

Für Soldatinnen und Soldaten ist eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro vorgesehen. Zugleich soll in das Beamtenversorgungsgesetz und das Soldatenversorgungsgesetz eine Regelung aufgenommen werden, die steuerfreie Sonderzahlungen regelt.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle: 

hib – heute im bundestag Nr. 1342 vom 03.12.2020

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