Streit um Vizepräsidenten am LAG in Erfurt beendet

Der Antragsteller, ein Richter am Sozialgericht als ständiger Vertreter eines Direktors, hat ein höheres Richteramt inne als der ausgewählte Bewerber, der Richter am Arbeitsgericht ist. Dagegen richteten sich Widerspruch und Klage, die jeweils erfolglos blieben.
Thüringer OVG bestätigt Auswahlentscheidung
Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht hat der zuständige 2. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts klargestellt, dass die ausgeschriebene Stelle nicht nur für den begrenzten Bewerberkreis der Arbeitsrichter offen steht. Beurteilungsmaßstäbe gelten für alle Richter in Thüringen gleichermaßen. Entgegen der Ansicht des Antragstellers sei die Auswahlentscheidung nicht zu beanstanden, so der Senat.
Qualitätsvorsprung berücksichtigt
Der Statusunterschied zwischen den beiden Bewerbern stehe einem Leistungsvergleich nicht entgegen, solange der Dienstherr den Qualitätsvorsprung des Bewerbers im höheren Amt wie im vorliegenden Fall berücksichtige.
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Quelle
Aktenzeichen EO 564/17