Schwerbehindertenvertretung und Insolvenz
Firmen, die sich in einer kritischen wirtschaftlichen Situation befinden, nutzen gern ein Insolvenzverfahren, um nicht nur ihre Gläubiger geordnet zu befriedigen, sondern auch um den Fortbestand des Unternehmens bzw. Betriebs zu sichern. Die zur Rettung durchgeführten Sanierungsmaßnahmen beinhalten nicht selten einen Personalabbau, etwa durch eine Aufteilung oder einen Teilverkauf des Unternehmens.
Aber auch ein ganzer oder teilweiser Betriebsübergang oder die Errichtung einer Transfergesellschaft haben Folgen auf die Belegschaft. Da ist zur Sicherung der Arbeitsplätze oder zumindest der weiteren Betriebszugehörigkeit der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen das Engagement der SBV gefragt. Die rechtlichen Änderungen für das Mandat und die Aufgaben der SBV, die Auswirkungen der Insolvenz auf den Kündigungsschutz und die Handlungsmöglichkeiten zum Schutz von schwerbehinderten Menschen und vgleichgestellten Beschäftigten erläutert Wolf-Dieter Rudolph in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 4/2025.
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
- »Kontrollbesuch am Krankenbett« Darf der Arbeitgeber Kranke kontrollieren? von Bettina Frowein
- Tipps zum Gleichstellungsantrag von Anna Gilsbach
- Arbeitshilfen: Musterschreiben für die SBV
- Rechtsprechung: LAG Thüringen 19.3.2024 -1 Sa 156/23: Vermutete Diskriminierung
Neugierig geworden? Dann fordert die Ausgabe an!
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