Entgeltfortzahlung

Telefonische Krankschreibung bei Erkältung wieder eingeführt

05. August 2022
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Quelle: Pixabay.com/de | Bild von mohamed_hassan

Nur für leichte Erkrankungen der Atemwege hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts steigender Infektionszahlen die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt. Das seit 2020 verwendete Instrument gilt jetzt wieder befristet bis Ende November.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt ab dem 4. August, vorerst befristet bis 30. November 2022. Die zuerst 2020 eingeführte Sonderregelung wurde zuerst 2020 eingeführt und war nach mehrfacher Verlängerung Ende Mai 2022 ausgelaufen.


Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

"Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden. Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung haben wir in den nächsten Monaten eine einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung" sagte der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken mit Blick auf die wieder angestiegenen Corona-Infektionszahlen und die bevorstehende Erkältungs- und Grippesaison.

(c) bund-verlag.de (ck)

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