Arbeit - Entgelt - Leistung

Transformation der Industrie – Was können Betriebsräte tun?

28. Januar 2022
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Digitalisierung, Energie- und Mobilitätswende transformieren die Produktions- und Arbeitsweisen in der Industrie grundlegend. Das wirkt sich auf Eingruppierung und Leistungsdruck der Beschäftigten aus – und bringt auch die Betriebsräte auf den Plan. Stephan Vetter, Mitherausgeber der gerade erschienenen Neuauflage des Handbuchs »Arbeit – Entgelt – Leistung«, erläutert warum.

Vor welchen Herausforderungen stehen aktuell Betriebsräte und Vertrauensleute in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie?

Stephan Vetter: In zahlreichen Betrieben sind Transformation, Digitalisierung und Mobilitätswende nicht nur Schlagworte, sondern betriebliche Realität. Die Umstellung von Verbrenner- auf Elektromotoren in der Automobil- und Zulieferindustrie ist nur ein Beispiel. Der Tarifabschluss von 2021 eröffnet die Möglichkeit, betriebliche Zukunftstarifverträge abzuschließen, um nachhaltige Perspektiven für den jeweiligen Betrieb zu vereinbaren und damit die vorhandenen betrieblichen Arbeitsplätze zu sichern; ggf. sogar neue zu schaffen.

Können diese Entwicklungen Auswirkungen auf die Eingruppierung der Beschäftigten haben?

Stephan Vetter: Ja, das ist immer häufiger der Fall. Von den Unternehmen werden die technologischen Änderungen zum Anlass genommen, um die Eingruppierung der Beschäftigten zu hinterfragen bzw. diese abzugruppieren. Obwohl die technologischen Umwälzungen zumeist zu steigenden Anforderungen an die Beschäftigten führen, sollen die neu entstehenden Arbeitsplätze meist niedriger eingruppiert werden. Um das zu verhindern, benötigen Betriebsräte, Vertrauensleute und Beschäftigte neben dem eigenen Durchsetzungsvermögen vor allem gute Argumente. Die Entgelt-Rahmentarifverträge bieten hierfür eine gute Handlungsgrundlage, die im Handbuch »Arbeit – Entgelt – Leistung« detailliert vorgestellt wird.

Es wird immer mehr über eine Erhöhung des Leistungsdrucks in den Betrieben debattiert. Können Betriebsräte und Vertrauensleute regulierend eingreifen?

Stephan Vetter: Ja, sogar auf unterschiedlichsten Wegen.

(1) Sowohl nach Betriebsverfassungsgesetz als auch nach unseren Entgelt-Rahmentarifverträgen gibt es für den Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über die abverlangte Leistung, aber eben nur im Leistungsentgelt. Im Zeitentgelt hingegen fehlt dieses Mitbestimmungsrecht. Daher empfiehlt die IG Metall, für möglichst viele Bereiche Leistungsentgelt, wie Prämien- oder Zielentgelt zu vereinbaren.

(2) Außerdem besteht die Forderung nach einer Mitbestimmung der Betriebsräte über die Leistungs- und Personalbemessung unabhängig vom Entgeltgrundsatz. Dazu gibt es praktische Beispiele, wie z.B. in Tarifverträgen in der Krankenpflege.

(3) Und letztlich liegt ein weiteres Gestaltungsfeld im Arbeits- und Gesundheitsschutz; konkret der Gefährdungsbeurteilung. Auch hier lohnt ein Blick in das Handbuch, das diesem Thema ein eigenständiges Kapitel widmet.

Was empfehlen Sie neu gewählten Betriebsräten, die für die Themen »Entgelt und Leistung« zuständig sind?

Stephan Vetter: Konflikte um Entgelt und Leistung erfordern, neben dem notwenigen Engagement in der Sache, eine hohe Kompetenz und detaillierte Kenntnisse der Entgelt-Rahmentarifverträge. Gemeinsam mit den Beschäftigten lassen sich auf ihrer Grundlage die Arbeitsbedingungen im Betrieb vielseitig gestalten. Ich empfehle daher, sich aktiv und detailliert auf regionalen und zentralen Seminaren zur Entgeltgestaltung, mit den Gestaltungsanforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Das Handbuch »Arbeit – Entgelt – Leistung« ist hierbei ein hilfreicher Begleiter bzw. eine ideale Ergänzung dieser Seminare.

Der Interviewpartner: Stephan Vetter ist Tarifsekretär in der IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen und einer der Herausgeber des »Handbuch Arbeit - Entgelt - Leistung«.

 

Unser Buchtipp:

Handbuch Arbeit - Entgelt - Leistung

Entgelt-Rahmentarifverträge im Betrieb - Zukunftstarifverträge zur Transformation

2022, 524 Seiten, gebunden, 8. Aufl., Bund-Verlag, Frankfurt

 

© bund-verlag.de (fk)

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