Ungeimpfte müssen Verdienstausfall bei Quarantäne bezahlen

Wer Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, muss für bis zu vierzehn Tage in häusliche Quarantäne. Wer den vollen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus hat, für den gilt die Quarantänepflicht allerdings meistens nicht. Die Gefahr der Infektion und Ansteckung anderer ist bei Geimpften deutlich geringer.
In Baden-Württemberg wird bereits ab 15. September der Staat keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Quarantänefall zahlen. Rheinland-Pfalz will am 1. Oktober folgen. Aus Hessen heißt es, nicht geimpfte Personen müssten damit rechnen, dass Anträge auf Entschädigung für Quarantäne-Verdienstausfälle künftig abgelehnt würden.
Für ungeimpfte Arbeitnehmer könnte es daher bald teuer werden, wenn sie zwei Wochen ohne Lohn selbst überbrücken müssen.
Quelle:
FAZ vom 9.9.2021
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