Arbeitsschutz

Neue Corona-Regel stärkt die Rechte der Interessenvertretungen

13. August 2020
Corona_Virus
Quelle: pixabay

Das Bundesarbeitsministerium hat am 10.8.2020 die neue Arbeitsschutzregel SARS-CoV-2 vorgestellt. Ziel ist es, die Beschäftigten vor Corona-Infektionen zu schützen. Die neue Regel konkretisiert den Arbeitsschutzstandard vom April 2020, enthält zahlreiche Maßnahmen für die Gefährdungsbeurteilung und stärkt die Rechte der Interessenvertretungen.

Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel stellt klar, was auf Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz zukommt, solange pandemiebedingt § 5 Infektionsschutzgesetz auf den Arbeitsschutz ausstrahlt. Ziel der Arbeitsschutzregel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte auf möglichst niedrigem Niveau zu halten. Abstand, Hygiene und Masken sind weiterhin die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt. Die Arbeitsschutzregel enthält aber auch Vorgaben an Arbeitgeber wie die Verpflichtung, die Erkenntnisse aus bereits erbrachten Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich möglicher Anpassungen auf Corona zu überprüfen.

Spezialvorschriften gelten weiter

Wichtig: Betriebe oder Wirtschaftszweige, die in den Bereich speziellerer gesetzlicher Regelungen fallen, wie zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, müssen diese Vorgaben weiterhin beachten. Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zur SARS-CoV-2, die sich ebenfalls am Arbeitsschutzstandard des BMAS orientieren, sollten für branchenspezifische Konkretisierungen unbedingt beachtet werden.

Die Regel wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt.

Gewerkschaften befürworten Regelungen

Zustimmung für das Maßnahmenpaket gab es seitens des DGB: »Nach monatelanger Verzögerung durch die Arbeitgeberseite gibt es endlich mehr Sicherheit und Klarheit für die Beschäftigten«, sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied. Es sei ein guter Tag für den Arbeitsschutz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie, da nun Betriebs- und Personalräte endlich in die Lage versetzt seien, die Schutzrechte der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern zu erzwingen, wenn dies notwendig ist.

© bund-verlag.de (mst)

Quellen:

Pressemitteilungen des BMAS, der BauA und des DGB vom 11.08.2020

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