Arbeitsschutz

Virtuelle Betriebsbegehung: Chancen und Grenzen

08. November 2023
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Der digitale Wandel macht auch vor dem Arbeitsschutz nicht Halt. Der TÜV Rheinland etwa hat 2022 bekannt gegeben, dass die Betriebsbegehung nun auch virtuell möglich ist. Was bedeutet das für Betriebs- und Personalräte? Sicherheitsingenieur Donato Muro klärt auf in Ausgabe 11/2023 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«.

»Virtuelle Begehungen bieten uns die Möglichkeit, schnell und effizient einen Überblick über die Sicherheit im Betrieb zu erhalten. Dabei sparen wir Zeit und Ressourcen«, könnten Arbeitgeber argumentieren. Doch Interessenvertreter sollten sich fragen: Wie tiefgehend ist diese virtuelle Überprüfung? Was geht dabei verloren und wie wird sichergestellt, dass trotz Digitalisierung der Mensch im Mittelpunkt bleibt?

So läuft eine digitale Begehung ab

Teilnehmer der Betriebsbegehung sind in der Regel der Arbeitgeber bzw. eine Führungskraft, ein Vertreter des Betriebs- bzw. Personalrats und der oder die Sicherheitsbeauftragte. Aber neben diesen internen Teilnehmern müssen in der Regel auch ein paar Externe, nämlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und manchmal auch noch andere außerbetrieblicher Fachleute (z. B. Techniker zur Überprüfung von Maschinen) bei einer Begehung dabei sein.

Bei einer digitalen Begehung müssen diese externen Teilnehmer nicht im Betrieb vor Ort sein, sondern sie werden einfach digital zugeschaltet. Die internen Beteiligten gehen also unter Zuhilfenahme eines digitalen Geräte mit Kamera (etwa eines Tablets) durch den Betrieb und filmen die besichtigten Örtlichkeiten und Arbeitsmittel, die Externen sind über spezielle Apps bzw. Online-Tools per Live-Schaltung am Bildschirm mit dabei.

Das ist praktisch, vor allem weil keine gemeinsamen Vor-Ort-Termine organisiert werden müssen. Außerdem kann eine digitale Begehung aufgezeichnet werden. So können im Nachgang Details noch einmal betrachtet und zunächst eventuell übersehene Sicherheitsmängel identifiziert werden.

Allerdings sind auch einige Besonderheiten zu beachten. Eine digitale Begehung kann unter Umständen sogar mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine konventionelle Begehung vor Ort, da es aufgrund des beschränkten Sichtbereichs der Kamera länger dauern kann, die komplette Umgebung zu erfassen und zu beurteilen. Auch die Wahl des Online-Tools sollte gut durchdacht sein und vor allem die Möglichkeit bieten, die Begehung aufzuzeichnen, um diese auch im Nachgang noch einmal ansehen zu können.

Chancen und Grenzen der Digitalisierung im Arbeitsschutz: Können Begehungen jetzt ausschließlich digital erfolgen?

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Den kompletten Beitrag finden Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« Ausgabe 11/2023.

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