Mitbestimmung

Vorstellungsgespräch: Nicht ohne den Personalrat

14. Juni 2021
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Quelle: © Jeanette Dietl / Foto Dollar Club

Wenn das Landespersonalvertretungsgesetz dem Personalrat das Recht einräumt, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, gilt das auch während der Pandemie. Der Personalrat muss ich von der Dienststelle nicht vertrösten lassen – so das VG Magdeburg.

Eine Hochschule in Sachsen-Anhalt wollte eine Selle im Controlling besetzten und beraumte hierfür ein Vorstellungsgespräch an. Dem Personalrat teilte sie mit, dass er aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht teilnehmen könne. Das Gremium widersprach dieser Ansicht und beantragte beim zuständigen Verwaltungsgericht, die Dienststelle im Wege der einstweiligen Verfügung dazu zu verpflichten, die Teilnahme des Personalrats zu gestatten.

Das sagt das Gericht

Das Gericht gab dem Personalrat recht: Das hier einschlägige Recht des Personalrats nach § 57 Abs. 4 Nr. 2 PersVG Sachsen-Anhalt darf nicht wegen der Corona-Pandemie eingeschränkt werden. Es sind stattdessen vorrangig angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen (großer Raum, Lüften). Der Personalrat müsse sich auch nicht damit zufrieden geben, an dem Gespräch per Videokonferenz teilzunehmen.

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©  Bund-Verlag

(ct)

Quelle

VG Magdeburg (20.05.2021)
Aktenzeichen 17 B 4/21 MD
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