Wann der Arbeitgeber für Strom und Laptop zahlen muss

Viele Unternehmen führen im Zuge der Krise neue Homeoffice-Regelungen ein oder erweitern die bereits bestehenden Möglichkeiten zur Telearbeit. Zwar muss grundsätzlich der Arbeitgeber die nötige Technik stellen. Da es aber im Zuge der Pandemie schnell gehen musste, nutzen derzeit viele Arbeitnehmer für die Arbeit daheim nun ihren privaten Computer und ihr eigenes Handy.
In einer Pressemitteilung der Deutschen Anwaltsauskunft (anwaltauskunft.de) weist Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür darauf hin, dass Arbeitnehmer für etwaige Mehrkosten, die dadurch entstehen, Ansprüche gegen den Arbeitgeber haben können: »Arbeitnehmer haben Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen, die sie im Interesse des Arbeitgebers erbracht haben«. Darunter fielen etwa Stromkosten und Arbeitsmaterial. Dr. Nathalie Oberthür ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Entscheidend sei, dass Arbeitnehmer die höheren Kosten belegen können. Ein gesteigerter Stromverbrauch lasse sich vermutlich leichter nachweisen als etwa ein erhöhter Verschleiß von Geräten. »Der Arbeitgeber muss hingegen nicht für Kosten aufkommen, die den Arbeitnehmern ohnehin entstanden wären, etwa für eine WLAN-Flatrate«, stellt Rechtsanwältin Oberthür klar.
Quelle:
Pressemitteilung der Deutschen Anwaltauskunft Nr. 4/2020 v. 30.03.2020.
Lesetipp:
Mehr zu den Pflichten des Arbeitgebers lesen Sie hier: »9 Fragen zu Corona und Arbeitsschutz« (Interview mit Dr. Michael Bachner).
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