Bildungsurlaub

Wann ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht

24. August 2023 Bildungsurlaub
Urlaub, Out of office
Quelle: iStock.com, Bychykhin_Olexandr

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung. Als Betriebsrat habt Ihr Mitbestimmungsrechte bei der Umsetzung des Anspruchs. Was Ihr wissen müsst, zeigt Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 9/2023.

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist in den einzelnen Bundesländern gesetzlich geregelt (außer Bayern und Sachsen). Danach können sich Beschäftigte für meist eine Woche im Jahr oder zwei Wochen alle zwei Jahre bezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um an einer Bildungsmaßnahme ihrer Wahl teilzunehmen. Diese Veranstaltung muss

  • von der zuständigen Landesbehörde anerkannt (zertifiziert) sein, in dem der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin beschäftigt ist,
  • mindestens sechs Stunden je Tag oder eine festgelegte Wochenstundenzahl umfassen und
  • der persönlichen, kulturellen oder fachlichen Weiterbildung dienen.

Die Bildungsmaßnahmen können, je nach gesetzlicher Regelung auch im In- oder Ausland stattfinden (z. B. Sprachkurse). Oft nehmen Beschäftigte den Bildungsurlaub auch für Präsenzphasen im Fernstudium, für Prüfungsvorbereitungen, erforderliche Kurse zur beruflichen Weiterbildung (z. B. Ausbildereignungsprüfung) oder Rhetorik- bzw. Kommunikationstrainings.

Wer hat einen Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die länger als sechs bzw. neun Monate im Betrieb beschäftigt sind (sog. Mindestbeschäftigungsdauer). Zusätzliche Einschränkungen können sich, (je nach Bundesland) aus der Größe des Betriebs oder der Beschäftigungsart ergeben. So sind in einigen gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub Auszubildende und Beschäftigte in Kleinbetrieben vom Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub ausgeschlossen und der Anspruch für Teilzeitbeschäftigte eingeschränkt.

Für die Auswahl der richtigen Regelung ist das Bundesland maßgeblich, in dem der oder die Betroffene üblicherweise arbeitet. Das wird in den meisten Fällen die Betriebsstätte sein, kann aber auch der eigene Haushalt sein, wenn überwiegend im Homeoffice gearbeitet wird. Bildungsurlaub kann auch während Zeiten von Kurzarbeit genommen werden. Da Bildungsurlaub als Arbeitszeit gilt, müssen sich Beschäftigte, die während des Bildungsurlaubs erkranken, wie gewohnt bei ihrem Arbeitgeber arbeitsunfähig melden.

Mehr zum Bildungsurlaub 

Welche Kurse sind zulässig? Wie viel Bildungsurlaub gibt es? Was muss der Arbeitgeber zahlen? Welche Rechte hat der Betriebsrat? Antworten auf diese Fragen und Eckpunkte zum Bildungsurlaub in einer Betriebsvereinbarung gibt es in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 9/2023 ab Seite 8. Abonnent:innen können den vollständigen Beitrag hier lesen und finden die Eckpunkte der Betriebsvereinbarung hier.

Noch kein Abo?

Jetzt zwei Ausgaben »Betriebsrat und Mitbestimmung« gratis testen und sofort online auf alle Inhalte zugreifen!

Tipp: Jede:r Testabonnent:in erhält zusätzlich ein Sonderheft mit 100 Fragen und Antworten für die Betriebsratsarbeit gratis!

© bund-verlag.de (ls)

 

Anzeige: Newsletter. Wichtige Themen für Sie und Ihr Gremium. Jetzt anmelden! Link zur Anmeldeseite. - Anzeige -

Das könnte Sie auch interessieren

Anwältin_45599622
Sozialgerichtliches Verfahren - Aus den Fachzeitschriften

Gutachten vor dem Sozialgericht