Warnung vor neuen Cyber-Attacken

Mit Pressemitteilung vom 14.8.2019 weist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn darauf hin, dass Microsoft an seinem letzten Patch-Day (13.8.2019) Patches für schwerwiegende Schwachstellen in den Remote-Desktop-Services (RDS) für sein Betriebssystem Windows bereitgestellt hat.
Das BSI warnt davor, dass die Schwachstellen wurmfähig sind und es Schadsoftware wie dem 2017 bekannt gewordenen Programm »WannaCry« ermöglichen, sich zu verbreiten.
Die Sicherheitslücken betreffen zahlreiche Windows-Versionen, auch das aktuelle Betriebssystem Windows 10. Das BSI rät allen Windows-Nutzerinnen und Nutzern, die von Microsoft bereitgestellten Updates umgehend (»DejaBlue«-Patch) einzuspielen.
Hier finden Sie die amtlichen Informationen:
Rat und Hilfe für den Schutz vor so genannten Erpressungstrojanern verspricht das Online-Projekt nomoreransom.org.
Unsere Empfehlung:
Als Betriebsrat sind Sie selbst für den Datenschutz in ihrem Gremium und auf den Ihnen vom Arbeitgeber überlassenen Computern verantwortlich, und Sie können den Arbeitgeber und seine Verantwortlichen auffordern, Sicherheitslücken zu schließen. Auch dies ist Teil Ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgabe als Betriebsrat (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Die Fachzeitschrift »Computer und Arbeit« bietet Ihnen dazu Hintergrundwissen und viele praktische Tipps.
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Aktuelle Lesetipps:
- So muss Ihr Gremium seine Daten schützen: »Professionell aufgestellt im Datenschutz« von Kai Stumper in »Computer und Arbeit« 6/2019.
- Drei Datenschutzbeauftragte des Betriebsrats berichten: »Wie läuft´s mit dem Datenschutz?« von Katharina Just in der CuA 6/2019.
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