Arbeitskampf

Warum Eilverfahren gegen Streiks nicht erfolgreich sind

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Quelle: © Markus Bormann / Foto Dollar Club

Zwei Arbeitsgerichte haben die 24-Stunden-Streiks der IG Metall nicht einstweilig untersagt – eine Niederlage für die Arbeitgeberseite. Die Verfahren haben gezeigt, so der Rechtsexperte der IG Metall Carsten Schuld, dass »ein so komplexes Thema wie eine Tarifforderung nicht in einem Eilverfahren beurteilt werden kann«. Wir haben ihm drei Fragen zum Streikausgang gestellt.

Die Arbeitsgerichte in Krefeld und Nürnberg haben die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Warnstreiks zurückgewiesen. Die Forderung der IG Metall und die 24-Stunden-Streiks seien rechtmäßig - so die erste Einschätzung der Gerichte. Die Gewerkschaft fordert einen Teillohnausgleich für bestimmte Beschäftigte.

»Ob und aus welchem Grund die Zahlung einer Zulage für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit befristet für maximal zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden reduzieren, andere Teilzeitbeschäftigte diskriminiert, die bereits unbefristet in Teilzeit arbeiten und keine Zulage bekommen, setze eine Angemessenheitsprüfung im Einzelfall voraus«, so das Arbeitsgericht Krefeld. Rechtswidrig wäre die Zulage nur dann, wenn sie keinem schutzwürdigen Interesse, z. B. der Vermeidung von Fachkräftemangel oder der Erleichterung von Betreuung von Kindern, dienen würde.

Wir haben Carsten Schuld, der das Verfahren in Krefeld für die IG Metall als Rechtsexperte betreut hat, drei Fragen gestellt:

Lässt sich damit sagen, dass ein Eingriff in Streiks durch einstweilige Verfahren grundsätzlich nicht möglich ist?

Carsten Schuld (Rechtsexperte der IG Metall):

Das Verfahren hat gezeigt, dass ein so komplexes Themas wie eine Tarifforderung nicht in einem Eilverfahren beurteilt werden kann. Das ArbG Krefeld hat sich mit einer angeblichen Rechtswidrigkeit unserer Forderung umfassend auseinandergesetzt, konnte diese aber in einer mündlichen Verhandlung nicht feststellen. Dies ist für uns ein wichtiges und richtungsweisendes Ergebnis.

Bei der Formulierung unserer Forderungen werden wir weiter sehr sauber arbeiten. Dann haben die Arbeitgeber auch in Zukunft keine Chance, gegen Warnstreiks der IG Metall vorzugehen.

Was sagen Sie zum Vorwurf, die Forderungen der IG Metall einer besonderen Zulage für einzelne Arbeitnehmer im Falle der Teilzeit, sei »diskriminierend«?

Carsten Schuld:

Die IG Metall will mit ihrer Forderung die Vollzeitbeschäftigung für mehr Beschäftigte möglich und attraktiver machen. Eine Vollzeitbeschäftigung soll z.B. mit Familienarbeit (Sorgearbeit) besser vereinbar sein. Dies soll insbesondere Frauen den Weg aus der sogenannten »Teilzeitfalle« ermöglichen – oder besser noch – diese verhindern. Dies schafft Chancengleichheit und beseitigt Diskriminierung.

Nun wird wieder verhandelt. Sind Sie zuversichtlich?

Carsten Schuld:

Mit der hervorragenden Beteiligung an den 24-Stunden-Warnstreiks haben die Beschäftigten gezeigt, dass sie hinter den Forderungen der IG Metall stehen. Die Arbeitgeber können diese Signale eigentlich nicht übersehen. Hinzu kommt, dass die Arbeitgeber mit den Modellen befristeter Arbeitszeitverkürzung ein gutes Argument auf dem Fachkräftemarkt erhalten. Ich will die Zuversicht haben, dass sich die Vernunft auf Arbeitgeberseite durchsetzt.

Quelle:
PM des Arbeitsgericht Krefeld vom 31.1.2018, Aktenzeichen: 1 Ga 1/18

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