Erholungsurlaub

Was Sie zum Urlaub wissen müssen

12. März 2018 Urlaub
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Quelle: K.C._Dollarphotoclub

Sie sei eine der schönsten Zeiten im Jahr – die Urlaubszeit. Getrübt wird die Vorfreude aber immer wieder durch Streit mit dem Arbeitgeber. Hier kann der Betriebsrat helfen. Er hat nicht nur ein Mitbestimmungs- sondern auch ein Initiativrecht. Was Sie wissen müssen, sagt Ihnen Jana Lorenz in der »Arbeitsrecht im Betrieb« (AiB) 3/2018.

Die rechtlichen Grundlagen zum Thema Urlaub finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und im Betriebsverfassungsgesetz.

Warum überhaupt Urlaub?

Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmern Urlaub gewähren, damit diese sich von der Arbeit erholen können. Urlaub dient damit dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, den der Arbeitgeber nicht verkürzen kann. Wie viele Tage der Arbeitnehmer darüber hinaus Urlaub nehmen kann, hängt davon ab, ob der Arbeitsvertrag oder der geltende Tarifvertrag eine höhere Anzahl von Urlaubstagen gewähren.

Wie sieht der gesetzliche Urlaubsanspruch aus?

Der volle gesetzliche Anspruch von 24 Werktagen Urlaub pro Jahr stehen Arbeitnehmern zu, bei denen das Arbeitsverhältnis seit sechs Monaten besteht (§ 3 Abs. 1, § 4 BurlG). Einen Teil des vollen Urlaubs kann der Arbeitnehmer aber schon dann beanspruchen, wenn er die Wartezeit noch nicht erfüllt hat, vor erfüllter Wartefrist aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet oder nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet.

….und wie wird der Anspruch berechnet?

Die Anzahl der Urlaubstage bemisst sich dann nach einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht (§ 5 Abs. 1 BurlG). Dabei werden Urlaubstage ab einem halben Tag aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BurlG).

Der gesetzliche Anspruch auf 24 Werktage Urlaub bezieht sich auf eine 6 -Tage-Arbeitswoche (§ 4 Abs. 2 BurlG). Arbeitet ein Arbeitnehmer 5 Tage in der Woche, so ist der Anspruch umzurechnen. Das ergibt einen gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen Urlaub pro Jahr.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer in Teilzeit wechselt, wenn es Streit unter Kollegen gibt und was gilt, wenn Beschäftigte im Urlaub krank werden, lesen Sie im Beitrag »7 wichtige Fragen zum Urlaub« mit Fachfrau Jana Lorenz in AiB 3/2018 ab S. 28.

© bund-verlag.de (CS)

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