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Was die Reform des Elterngelds bewirkt hat

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Quelle: Bund-Verlag

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mindert Einkommensausfälle durch Erziehungsleistungen und unterstützt Beschäftigte, mehr Zeit für Erziehungsleistungen zu haben. Im Jahr 2021 gab es eine Reform des Elterngelds. Was hat diese bewirkt? Welche Rolle haben Betriebs- und Personalräte? Antworten geben Ariane Mandalka und Daniel Wall, Autorin und Autor unseres neu aufgelegten Basiskommentars zum BEEG.

Im Jahr 2021 gab es eine Reform des Elterngelds. Was hat diese bewirkt?

Für Eltern von nach dem 1.9.2021 geborenen Kindern lohnt es sich nun noch mehr, Teilzeittätigkeiten und Elterngeld zu kombinieren (Elterngeld Plus). Der enge zulässige Korridor für die Teilzeittätigkeit wurde von 25 bis 30 auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert.

Die Aufteilung der Erziehungstätigkeit zwischen beiden Eltern wird besser unterstützt (Partnerschaftsbonusmonate). Bislang mussten dafür vier Monate lang ununterbrochen die Voraussetzungen bei beiden Eltern erfüllt sein, ansonsten ging der gesamte Anspruch verloren. Dies war sehr ärgerlich und wurde deutlich verbessert.

Zusätzlich wurde das Elterngeld für Frühgeburten erhöht und für Alleinerziehende erweitert.

Was bedeuten Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate?

Elterngeld Plus sollte für die Monate beantragt werden, in denen eine Teilzeittätigkeit ausgeübt werden soll. Hier ist die Anrechnung des Einkommens deutlich günstiger als beim Basiselterngeld.

Eltern haben Anspruch auf gemeinsam 12 Monatsbeträge Basiselterngeld. Nehmen sich beide Eltern wenigstens zwei Monate Zeit für das Kind, erhalten sie gemeinsam zwei zusätzliche Monatsbeiträge (Partnermonate). Teilen sie sich obendrein für weitere vier Monate die Erziehung, indem sie beide in Teilzeit beschäftigt sind, erhält jeder Elternteil zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus. Das sind die Partnerschaftsbonusmonate.

Dürfen Beschäftigte während der Elternzeit arbeiten?

Ja, in der Elternzeit und während des Elterngeldbezugs darf man in Teilzeit arbeiten. Wie oben schon erwähnt, ist mit der Elterngeldreform 2021 die bisherige Arbeitszeitgrenze von 30 auf 32 Wochenstunden erhöht worden. Innerhalb dieser Grenze kann man seine Teilzeitbeschäftigung bei dem/der bisherigen Arbeitgeber/In fortsetzen, bei diesem die Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit beantragen, eine Teilzeittätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.

Welche Rolle haben Betriebs- und Personalräte im Rahmen der Elternzeit?

Die Eltern(teil-)zeit wird zwar zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart, Betriebs- und Personalrat haben aber im Zusammenhang mit der Elternzeit - neben der allgemeinen Überwachungsaufgabe - diverse Mitbestimmungsrechte. Beim Einsatz von Arbeitnehmer/Innen in Teilzeit während der Elternzeit, die vor der Elternzeit in Vollzeit tätig waren, um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. Selbiges gilt für die Beschäftigung einer nach § 21 BEEG für die Dauer der Elternzeit befristet eingestellten Vertretungskraft oder bei vorübergehender Aufstockung der Arbeitszeit eines/r anderen Mitarbeiters/In zur Kompensation des/r Kollegen/in in Eltern(teil-)zeit. Die Neuverteilung der Arbeitszeit während der Elternzeit ist in der Regel auch nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Bei Ausübung dieses Mitbestimmungsrechts hat der Betriebsrat darauf zu achten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gefördert wird.

Buchtipp:

Graue/Mandalka/Wall: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Basiskommentar zum BEEG, 7. Auflage 2022.

Die Interviewpartnerin, der Interviewpartner:

Ariane Mandalka, Daniel Wall, »schwegler rechtsanwälte«, Büro Frankfurt am Main. Mehr Infos unter: www.schwegler-rae.de

© bund-verlag.de (ls)

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