Datenverarbeitung

Was heißt schon »freiwillig«?

PC, Datenverarbeitung
Quelle: pixabay

Die freiwillige Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis ist längst nicht immer freiwillig. Die Einwilligung im Arbeitsverhältnis bleibt trotz des klaren Gesetzeswortlauts weiterhin heftig umstritten. Dabei lassen sich Datenerhebungen in Vereinbarungen sauber regeln. Die »Computer und Arbeit« 5/2019 erklärt die Herangehensweise an einem praktischen Fall.

»Was heißt schon freiwillig?« Das müsste man eigentlich häufiger mal in die Runde fragen, wenn  Arbeitgeber behaupten, die Datenverarbeitung in bestimmten Programmen sei »freiwillig«.

Ja, was heißt es denn? Arbeitgeber berufen sich darauf, weil sie - fälschlicherweise - glauben, dieser Begriff sei der Schlüssel zur Lösung von Problemen, bei denen sie nur Ärger und Aufwand befürchten. Das befürchten sie zu Recht. Aber im Recht sind sie damit nicht.

Immer mehr IT-Systeme ermöglichen und ermuntern sogar dazu, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre eigenen Daten selbst eingeben. Welche Qualifikation möchte ich noch anstreben, interessiere ich mich für Sport, was halte ich eigentlich von sozialem Engagement? Solche und ähnliche Fragen mögen zunächst harmlos erscheinen, können aber in modernen Systemen zu äußerst wichtigen Informationen werden, die ein Arbeitgeber jenseits des ursprünglich vermuteten Zwecks nutzen kann.

Wenn Beschäftigte solche Angaben machen, dann heißt das freilich noch lange nicht, dass das auch freiwillig geschieht. Mehr noch: Selbst wenn es freiwillig geschehen würde, heißt das noch lange nicht, dass es rechtmäßig geschieht. Denn eine wirksame Einwilligung ist an gesetzliche Vorgaben geknüpft. 

Rahmenvereinbarungen als saubere Lösung

Aus diesem Grunde sollten Arbeitnehmervertretungen auch bei der Selbsteingabe von Daten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlangen, dass zumindest durch ein Häkchen oder Ähnliches ein aktives Akzeptieren erfolgen muss. Zusätzlich sind Beschäftigte in Textform über ihre Rechte zu informieren. Dieses Vorgehen lässt sich leicht - am besten in einer Rahmenvereinbarung - regeln. In der Praxis wird all dies in der Regel aber leider noch komplett missachtet.

Mehr lesen bei:

Kai Stumper, Was heißt schon »freiwillig«?, in: »Computer und Arbeit« 5/2019, 33 ff. Hier gehts zur aktuellen Ausgabe.

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