Umweltschutz

Was können Betriebsräte für den Klimaschutz tun?

06. November 2023 Klimaschutz, Umweltschutz
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Quelle: pixabay

Klima- und Umweltschutz sind heute wichtiger denn je. Das betrifft auch die Arbeit im Betrieb. Wie könnten Konzepte des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes aussehen? Und wie können Betriebsräte sich hier einbringen? Antworten gibt Prof. Dr. Wolfgang Däubler in »Betriebsrat und Mitbestimmung«.

Haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht beim Thema Klima- und Umweltschutz?

Nein. Der Umweltschutz ist zwar im Gesetz an verschiedenen Stellen erwähnt, aber immer nur im Zusammenhang mit Beratungsrechten. Macht der Betriebsrat einen Vorschlag, kann ihn der Arbeitgeber nach seinem freien Ermessen ablehnen, und das war's dann.

Können Betriebsräte trotzdem etwas für den Klima- und Umweltschutz im Betrieb tun?

Ja, einiges lässt sich mit Hilfe der Mitbestimmungsrechte auf anderen Gebieten bewegen. Betriebsräte können beispielsweise dafür sorgen, dass in der Kantine kein Einweggeschirr mehr verwendet wird. Oder sie können nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG über Verbesserungsvorschläge zum Umweltschutz verhandeln. Bei der Ausgestaltung eines „Jobtickets“ lassen sich Anreize für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel schaffen.

Wie könnten Konzepte des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes aussehen?

Was man verlangen und vielleicht sogar durchsetzen kann, hängt entscheidend von der eingesetzten Technologie ab. In einem chemischen Betrieb sind andere Maßnahmen nötig als in der Metallindustrie oder in der Verwaltung. Natürlich gibt es auch Fragen, die fast überall auftauchen wie die Heizung mit Kohle oder die Einsparung von Energie, aber der Schwerpunkt liegt auf der Technologie.

Bei der Erarbeitung eines Konzepts braucht man Spezialisten, die sich in der Materie wirklich auskennen. Sie findet man über die Gewerkschaft oder ihr nahestehende Berater. Im Gesellschaftsrecht ist mittlerweile anerkannt, dass sich Unternehmen nicht nur an möglichst hohen Gewinnen orientieren dürfen, sondern dass sie auch andere Ziele wie soziale Verbesserungen für ihre Beschäftigten und insbesondere einen wirksameren Klimaschutz verfolgen müssen. Wenn dadurch die Gewinne geschmälert werden, ist dies rechtlich unbedenklich – hier hat sich in den letzten zehn Jahren einiges geändert. Die Interessen der Gesellschafter und der Aktionäre sind nicht mehr das Maß aller Dinge.

Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber dazu zwingen, umweltgefährdende Maßnahmen im Betrieb zu unterlassen? Die Antwort dazu lest Ihr in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 10/2023. Abonnent:innen können das vollständigen Interview hier lesen.

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© bund-verlag.de (ls)

Im Gespräch mit

Daeubler

Dr. Wolfgang Däubler,

Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen a. D.
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Wolfgang Däubler
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